Unberechtigte Nutzung Tankkarte

Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier richtig. Falls nicht, bitte dieses Artikel in das richtige Forum verschieben.
Es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Ein Vater überlässt seinem volljährigen Sohn ein Fahrzeug inkl. Tankkarte zur Nutzung (Der Sohn lebt bei der Exfrau des Vaters.) Es wird dem Sohn bei der Übergabe der Tankkarte mitgeteilt, dass NUR das Fahrzeug des Vaters mit dieser Karte betankt werden darf. Einen Monat später kommt die Abrechnung. Es stellt sích heraus, dass nicht nur der PKW mit Super betankt wurde. Sondern auch der PKW der Mutter mit Diesel für 90,–
Kann der Vater bei der nächsten Unterhaltszahlung einfach den Unterhalt um 90,-- minimieren?
Bin gespannt auf Eure Antworten und bedanke mich schon jetzt dafür.
Grüße, a.

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin hier richtig. Falls nicht, bitte dieses
Artikel in das richtige Forum verschieben.

Sorry, meinte natürlich diesen und nicht dieses.

Es ergibt sich folgender Sachverhalt:

Ein Vater überlässt seinem volljährigen Sohn ein Fahrzeug
inkl. Tankkarte zur Nutzung (Der Sohn lebt bei der Exfrau des
Vaters.) Es wird dem Sohn bei der Übergabe der Tankkarte
mitgeteilt, dass NUR das Fahrzeug des Vaters mit dieser Karte
betankt werden darf. Einen Monat später kommt die Abrechnung.
Es stellt sích heraus, dass nicht nur der PKW mit Super
betankt wurde. Sondern auch der PKW der Mutter mit Diesel für
90,–

Auch hier eine kleine Korrektur: …nicht der PKW des Vaters mit Super
betankt wurde.

Kann der Vater bei der nächsten Unterhaltszahlung einfach den
Unterhalt um 90,-- minimieren?

Bin gespannt auf Eure Antworten und bedanke mich schon jetzt
dafür.

Grüße, a.

Bitte um Entschuldigung für die Flüchtigkeitsfehler.
Grüße, a.

Hallo,

Dich interessiert vermutlich die juristische Seite - die es sicherlich gibt und über die man vermutlich trefflich streiten könnte . . .

Ich sehe einen ganz anderen Aspekt: Der Sohn, dem die Tankkarte überlassen wurde, scheint ja wohl erwachsen zu sein. Mit diesem gibt es eine klare Abmachung (nur den Wagen des Vaters damit betanken). Daran hat sich Sohnemann nicht gehalten - warum auch immer.

Ich halte für viel sinnvoller, Sohnemann diesbezüglich zur Rede zu stellen und bis zur Erstattung des Fehlbetrages kein Auto odgl. mehr an ihn zu verleihen. Der erzieherische Wert dürfte ungleich höher und kostengünstiger könnte es obendrein sein . . .