Man fragt einen Bekannten ob er Rasen mähen möchte, Ca. 800qm. Der Bekannte sagt, klar mache ich für 50€, hab ja Zeit. Er mäht also Rasen…ca. 15qm und lässt den Grasschnitt liegen. FERTIG! Nun schickt dieser Bekannte eine Rechnung über 3 Std. a`25€ + Spritzmaterial 5€ und das ganze noch + 19€ Mwst. mit der Rechnungsnr. 9.
Ist das so rechtens??? Bin etwas verwirrt und frage hier mal um Rat
es wurde also mündlich eine gegenseitige Willenserklärung für folgenden Vertrag geschlossen?
-800qm Rasen mähen
-Bezahlung: 50€
-Zahlung nach Vertragserfüllung
Ich würde den „Herren“ dazu auffordern den Vertrag zu erfüllen und ihm danach die Zahlung der vereinbarten Summe anbieten. Ohne Vertragserfüllung nix Geld.
Man kann jetzt noch diskutieren ob da 19%MWSt drauf kommen was dann eine Rechnung von 59,50€ ergäbe. Auf die Voraussetzungen dafür will ich jetzt nicht eingehen. Aber auf der Rechnung sollte schon die Steuernummer stehen.
Überprüfe ob die Rechnung eine Umsatzsteuer ID hat
Überprüfe beim Finanzamt, ob es diese Firma gibt
Falls ja, überweise einen Betrag von 50.- EUR plus 19%
Falls nein, ruf ihn an und behaupte, die Arbeiten wären nicht fertiggestellt ( Schnitt liegt noch da). Nach Beendigung gib ihm die 50,- EUR
Tipp: Von Verwandten und Freunden wirst du bei solchen Sachen am meisten verarscht!
23,75%
Hallo,
auch ein MWSt.-Satz von 23,75 % ist ungewöhnlich ( 19 € auf 80 € netto ).
Die Aussage das für 50 € zu erledigen ist nebenbei unter den Tisch gefallen. Für einen Gewerbebetrieb aber noch ein günstiger Stundenlohn ( 25 € ). Ein Schüler hätte es vielleicht auch für 12 €/h gemacht. Rechtlich hast Du aber wohl nicht viel in der Hand, oder gibt es eine schriftliche Vereinbarung oder Zeugen?
Freundliche Grüße
Thomas
Finde ich nicht. Ich habe nicht mal den Sachverhalt wirklich verstanden.
Überprüfe ob die Rechnung eine Umsatzsteuer ID hat
Überprüfe beim Finanzamt, ob es diese Firma gibt
Warum?
Falls ja, überweise einen Betrag von 50.- EUR plus 19%
Ah so. Wenn es also eine passende Firma gibt, muss man auch eine nicht erledigte Arbeit bezahlen? Warum in aller Welt sollte man das tun?
Tipp: Von Verwandten und Freunden wirst du bei solchen Sachen
am meisten verarscht!
Ah so. Gut, dass Du uns vor Deinen Verwandten und Freunde gewarnt hast. Bei meinen ist das glücklicherweise anders.
Wie die Frage schon im Betreff beinhaltet: wenn die Arbeit nicht gemacht wurde, muss man die Rechnung nicht bezahlen. Egal, ob Firma, Verwandschaft oder Freunde. Egal ob Mehrwertsteuer oder Steuernummer auf der Rechnung stehen oder nicht. Egal, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wurde.
Sagt das nicht schon der gesunde Menchenverstand?
Gruß
Alfred
Wenn 50 Euro für 800 m² Rasenmähen vereinbart war, dann hat er Anspruch auf 50 Euro, wenn er die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat (Werklohn im Gegensatz zu Stundenlohn)
„Rasenmähen“ besagt aber noch nichts darüber, was hinsichtlich des Schnittgutes vereinbart war - üblicherweise haben Rasenmäher einen Schnittgutsammelkorb, wo das in einem Aufwasch geschieht oder es gibt auch Mulchmäher, wo das zerkleinerte Schnittgut als Gründüngung im Rasen verbleibt. Eventuell hätte man das vorher genauer besprechen sollen.
Zusätzlich auf den vereinbarten Preis berechnete Mehrwertsteuer hat der Kunde nicht zu zahlen, wenn der Auftragnehmer nicht vorher darauf hingewiesen hat. Preisangabenverordnung (PAngV) § 1 Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise).
wir aber auch ob Deiner Antwort:
-ein professioneller GaLa-Betrieb ???
-ein privater Freund ??
Der erstere dürfte natürlich eine Rechnung stellen…der
zweite nicht.
Kannst du uns diese Aussage mal belegen?
Nun ganz einfach,wenn ich Ferdinand Buchsbaum -Garten-und Landschaftsbetriebe- sage,mäh mir mal meinen Rasen wird der das als Handwerker wohl kaum wegen meiner Altersflecken umsonst machen…
Wenn ich aber meinen alten Freund Harry Hirsch,mit dem ich so ziemlich alles im Leben außer meinen Hämorhiden geteilt habe,frage mähst du mir mal den Rasen,so wird er das umsonst machen aus Freundschaft.
(Ich weiss,dieses Konzept ist für dich neu…nicht immer das Schnitzel um den Hals gebunden,damit wenigstens der Hund bei dir bleibt…*fg* )
Wenn ich aber meinen alten Freund Harry Hirsch,mit dem ich so
ziemlich alles im Leben außer meinen Hämorhiden geteilt
habe,frage mähst du mir mal den Rasen,so wird er das umsonst
machen aus Freundschaft.
(Ich weiss,dieses Konzept ist für dich neu…nicht immer
das Schnitzel um den Hals gebunden,damit wenigstens der Hund
bei dir bleibt…*fg* )
ich weiss, das konzept des sachverhaltes und des rechts ist für dich neu, aber sicher darf auch ein freund nach absprache ( wie es im sachverhalt steht, deswegen sieht man sich den auch an) eine rechnung stellen.
und eine firma darf im gegensatz dazu auch kostenlos den rasen mähne.
aber du bringst uns doch bestimmt mal eine hausnummer, wieso deine aussagen trotz beleidigung nur ansatzweise richtig sein sollen.
wie sie sich doch immer wieder selber verraten…loool…
Und zurück zum Thema…
800 Quadratmeter Rasenfläche kann kein Gewerbetreibender kostenlos
mähen,das wäre nämlich ein eklanter Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Und sicher kann ein „Freund“ natürlich Geld verlangen…das wäre dann aber das erste und letzte Mal,danach würde sich der Zustand „Freund“ erledigt haben.
Aber da du hier immer nur irgendwas schreibst und uns die Quelle nie nennst, liefer doch mal die Hausnummer, das ein Gewerbetreibender nicht eine Leistung kostenfrei erbringen kann.
und ich weiss nicht wie du deine Freunde behandelst, aber es sollte doch selbstverständlich sein, das man so große Projekte auch mal zahlt, gerade wenn man es nicht erwidern kann