Moin,
mal angenommen Person A und Person B seien aus privaten Gründen (Erbschaft) zutiefst zerstritten. Nachdem A zivilrechtlich in den Bestrebungen gegen B um Teile der Erbmasse gescheitert sei, würde A jetzt B mit Strafanzeigen überziehen. Diese würden zwar mangels Inhalt immer wieder zur Einstellung führen, würden B aber psychisch zunehmend belasten.
Wie lange könnte A solche Spielchen betreiben? Wie würden sich diese ggf. unterbinden lassen? Ab wann lägen seitens A selber Straftatbestände vor (Verleumdung, Stalking, …)?
Danke & Gruss
Claus