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Hier ist auch ein Auszug aus den AGB,s
Verbot gewerblicher oder geschäftlicher Nutzung, Verbot von Spamming
(1) Der Nutzer versichert, dass er im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft keine gewerblichen und/oder geschäftlichen Absichten verfolgt. Er verpflichtet sich, das Kontaktportal nicht gewerblich oder geschäftlich zu nutzen.
(2) Gewerbliche oder geschäftliche Nutzung, zu deren Unterlassung im Rahmen dieses Kontaktportals sich der Nutzer verpflichtet, ist insbesondere:
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Dies gilt insbesondere für Werbung in Form von Pop-Ups, Banner-Werbung oder durch besonders hervorgehobene oder auffällige Links. Eine Internet-Seite gilt insbesondere auch dann als gewerblich im Sinne dieser Regelung, wenn von ihr aus direkt oder indirekt auf das gewerbliche Kontaktportal eines anderen Betreibers gelinkt wird.
* die Nennung von Mehrwertdienstleistungsnummern (insbesondere 0900 er Nummern) oder Mehrwert- SMS-Nummern (Premium SMS) im Rahmen dieses Kontaktportals. * Kontaktaufnahme zum Zwecke der anschließenden Gewinnerzielung, insb. durch anschließenden Hinweis auf Mehrwert-SMS- oder 0900 er Nummern. * die Suche nach Mitarbeitern, Modellen für Agenturen oder entgeltlichen Dienstleistern * das Sammeln der im Rahmen des Kontaktportals zugänglichen Profil Daten oder Erfragen von Daten (z.B. Telefon - /Handynummer) einzelner Nutzer mit der Absicht der kommerziellen Nutzung, der Werbung oder des Weiterverkaufes
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Ich bin mit dem Thema. Anwalt nicht so bewandert! Da meine Singlebörse eine kostenlose ist, und ich daher keine Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge erziehle sondern nur durch Werbeeinahmen die natürlich vergleichsweise geringer sind, ist mein Budget gering. Muss ich also den Anwalt vorfinanzieren oder wäre es angebracht eine Rechtssuchtzversicherung abzuschließen?
Danke für die zahlreichen Antworten!