Einmal angenommen, Person A schickt Person B eine Zahlungsaufforderung für eine Leistung, die B nie bestellt und auch nicht in Anspruch genommen hat, der Text lautet etwa:
„Haben von Ihnen noch keinen Zahlungseingang, überweisen Sie innerhalb der nächsten sieben Tage Betrag xy auf unser Konto“
Klar ist, B muss nicht zahlen und kann die Forderung komplett ignorieren.
Was mich jetzt aber mal interessieren würde: Ist das Versenden von solch unberechtigten Zahlungsaufforderungen eigentlich strafbar und wenn ja, wie hoch ist das Strafmaß?
Hallo,
Klar ist, B muss nicht zahlen und kann die Forderung komplett ignorieren.
das würde ich auch so sehen. Viele potenzielle Betrüger wollen damit nur ‚Angst‘ erzeugen und hoffen auf einen Geldsegen.
Erst wenn der Gerichtsvollzieher das erste Blatt des Mahnbescheides zuschickt, muss man aktiv werden.
Was mich jetzt aber mal interessieren würde: Ist das Versenden
von solch unberechtigten Zahlungsaufforderungen eigentlich
strafbar und wenn ja, wie hoch ist das Strafmaß?
Ich denke auch das es strafbar ist, schließlich versucht hier jemand einen anderen zu betrügen.
Wie hoch das Strafmaß ausfallen kann ist sehr unterschiedlich. Es kommt darauf an, ob der vermeintliche Betrüger mit (hoher) krimineller Energie vorgeht, es ‚gewerblich‘ betreibt, ob es eine Einzelperson ist oder ein Büro dahintersteht, eben die vielen kleinen Sachen die das Gericht dann zu bewerten hat.
Oder ob das ganze nicht doch ein Vesehen im Einzellfall war. Dann erfolgt natürlich eine Einstellung des Verfahrens bzw. keine Bestrafung. Nur die Gerichtskosten bleiben hängen. Das nennt man dann Lehrgeld.
Das sagt dir ein Mensch ohne juristischen Hintergrund einfach aus dem Gefühl des eben normal denkenden Menschen.
Gruß Termid
Hallo,
Was mich jetzt aber mal interessieren würde: Ist das Versenden
von solch unberechtigten Zahlungsaufforderungen eigentlich
strafbar und wenn ja, wie hoch ist das Strafmaß?Ich denke auch das es strafbar ist, schließlich versucht hier
jemand einen anderen zu betrügen.
Ob hier jemand jemanden betrügen will, kann man aus einer Zahlungsaufforderung allein wohl kaum absehen. Zum Betrug gehört nämlich auch die Absicht, zu betrügen. Ein Versehen kann also kein Betrug sein und ist dementsprechend auch nicht strafbar.
Siehe: §263 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html).
Strafmaß steht mit drin.
Um da einen Betrug daraus zu konstruieren, müsste man schon die Absicht nachweisen können. Mehrmalige Zahlungsaufforderungen an verschiedene Leute jeweils ohne entsprechende Ansprüche könnten natürlich dafür ein Indiz sein.
Gruß
loderunner (ianal)