Unberechtigte Zahnarztrechnung

Hallo Gemeinde,

folgende Annahme:
Man hat außdrücklich einen Termin für eine prof. Zahnreinigung vereinbart. Im Vorfeld wurden die Kosten auf ca. 70-90€ beziffert.
Nach der Behandlung wurden dann 115,00 € berechnet. Wenn man von 70€ ausgeht sind das immerhin 60% über dem genannten Preis!

Auf Nachfrage teilt der Zahnarzt mit, dass er zusätzlich eine ärztliche Untersuchung gemacht hat. Diese war aber zu keiner Zeit gewünscht, geschweige denn wurde eine durchgeführt. Lediglich im Anschluss der Reinigung hat der Zahnarzt max. 1 min die Reinigung seiner Arzthelferin kontrolliert.

Die Rechnung wurde nun ohne die Leistung bezahlt. Zwischenzeitlich nach mehrfachem hin und her ist ein Anwalt damit betraut die 24€ +55€ Kosten einzutreiben.

Was muss beachtet werden? Gibt es Fristen? Sollte man dem Anwalt schreiben oder den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten und widersprechen? Sollte man jetzt schon einen Rechtsbeistand konsultieren oder reicht es auch nach Widerspruch des gerichtl. Mahnbescheids?
Will mich selber wegen 24€ nicht unnötig in Kosten stürzen - zwischenzeitlich geht es mir aber ums Prinzip.
Wenn ich mein Auto in die Werkstatt bringe und den Blinker repariert haben will, muss ich auch nicht dafür bezahlen, wenn man mir dann noch eine Inspektion macht.

Vielen Dank für einen kurzen Tipp

Vorausgesetzt, dass man wirklich nicht zahlen muss …

Gibt es Fristen?

Ja, die Forderung verjährt irgendwann. Dazu wird es hier aber wohl nicht kommen.

Sollte man dem
Anwalt schreiben oder den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten
und widersprechen?

Ich bin für Letzteres. Der Anwalt wird sich sowieso unbeeindruckt zeigen.

Sollte man jetzt schon einen Rechtsbeistand
konsultieren oder reicht es auch nach Widerspruch des
gerichtl. Mahnbescheids?

Ich würde das erst nach Klageerhebung machen. Denn dann können die Kosten, nachdem man vor Gericht gewonnen hat, vollständig vom Kläger ersetzt verlangt werden. Wird der Anwalt hingegen außerprozessual tätig, kann er Gebühren berechnen, die nicht ersatzfähig sind.

Levay

Hallo,

sind die Posten denn auf der Rechnung getrennt ausgewiesen ? Die zahnärztliche Untersuchung müsste m.E. doch eine Leistung sein, die von der Kasse ersetzt wird. Wenn der Arzt beides in einem Rechnungsposten versteckt (und die angebliche Untersuchung nur vorgeschoben hat) wäre das m.E. auch ein Fall für die Ärztekammer, vielleicht gibt es dort eine Beschwerdestelle. Kann sein, dass dann die Mahnungen schlagartig aufhören…

Gruss Hans-Jürgen
***

Danke für die Antwort. Ist leider eine privatärztliche Abrechnung. Deswegen wurden die Kosten im Vorfeld ja abgefragt. Die Positionen sind einzeln aufgeführt (GoZ Ä1/Ä6)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

aus meiner Sicht ist in diesem rein theoretischen Fall die Position 1 abrechnungsfähig durch die private Krankenversicherung. Man könnte die Rechnung also einreichen und müsste nur befürchten, dass die professionelle Zahnreinigung nicht übernommen wird, das kommt auf den Tarif an.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

aus meiner Sicht ist in diesem rein theoretischen Fall die
Position 1 abrechnungsfähig durch die private
Krankenversicherung. Man könnte die Rechnung also einreichen
und müsste nur befürchten, dass die professionelle
Zahnreinigung nicht übernommen wird, das kommt auf den Tarif
an.

Ist das Deine Antwort, auf die Frage, wie man damit umgeht, wenn jemand versucht einen zu bescheißen? „Reich es einfach bei der Versicherung ein!“…?! Man macht sich heutzutage also lieber der Beihilfe strafbar, statt mal Position zu beziehen!?

Ich wundere mich sehr…

T.

P.S.: Als meine Ärztin mir ne Rechnung über intensive Laboruntersuchungen geschickt hat, welche laut einem anderen Arzt weder zu den Symptomen noch zur (bereits gestellten) Diagnose passten, hab ich sie auf ca. 100 EUR sitzen lassen, obwohl ich es hätte einreichen können. Ihr Anwalt hat mich auch angeschrieben, passiert ist nix…

2 Like

Hallo,

diese Äusserung kann ich so keinesfalls stehenlassen. Was ich darüber denke, wenn jemand betrügt und was man dann machen sollte (Ärztekammer) hatte ich im vorhergehenen Posting bereits geschrieben.

Ich bin auch Privatpatient. Der Laie kann diese Rechnungen ohnehin nur sehr eingeschränkt kontrollieren. Man muss auch wissen, dass der Punkt „Beratung bzw. Untersuchung bis 20 min“ nun mal auch dann anwendbar ist, wenn die nur 2 Minuten dauert. Das hat mit Betrug nichts zu tun. Ob es ethisch/moralisch gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt.

Ich habe häufiger professionelle Zahnreinigungen und ich vermute etwas anderes: Der Zahnarzt hat nicht geguckt, ob seine Helferin richtig saubergemacht hat, sondern wirklich geschaut, ob das Gebiss in Ordnung ist. Man muss dazu wissen, dass es sich nach so einer Zahnreinigung geradezu anbietet. Alles ist sauber, keine Beläge etc und man kann genau sehen, ob sich irgendwo eine Karies entwickelt.

Der Zahnarzt weiss ja nicht, ob die Reinigung von der Kasse übernommen wird, das kommt auf den Tarif an. Er denkt sich wahrscheinlich nichts Böses, wenn er die Reinigung und die Untersuchung in Rechnung stellt, weil er davon ausgeht, dass der Patient das einreicht und entweder alles wiederbekommt oder zumindestens die Untersuchung. Wäre der Patient für die Untersuchung zwei Tage später bekommen, hätte er die fällige Rechnung ja auch eingereicht.

Nochmals: Wenn eine Untersuchung berechnet wird, die nicht stattgefunden hat, muss man das reklamieren und ggf. anprangern. Wenn die Untersuchung stattgefunden hat und sinnvoll war, ist sie abrechnungsfähig, auch wenn sie relati kurz war. Die Posten sind nun mal Pauschalen, da gehts mal schneller und mal langsamer.

Gruss Hans-Jürgen
***