Wie geht man vor, wenn ein Zahnarzt eine Rechnung stellt, in der Leistungen berechnet werden, die nicht erbracht wurden?
Wenn er darüber hinaus kosmetische Versorgungen durchführt, die ausdrücklich im Vorfeld abgelehnt wurden, er sich aber darüber hinwegsetzt.
Da es sich empfiehlt, Arztrechnungen wg. dem Rabattsystem der privaten Krankenversicherung oft besser selbst zu bezahlen, bitte keine Antworten der Art, dass es doch egal sei, da die Versicherung ja sowieso zahle.
Muss man in einem solchen Fall evtl. teilweise bezahlen oder könnte man die Rechnung ganz ablehnen? Wenn teilweise, wie soll man als Laie eindeutig erkennen, was richtig ist an der Rechnung und was falsch?
Hm… wie ist dies denn möglich. Wurde der Patient mit dem
Narkosehammer betäubt ?
Muss nicht sein. Ich mache beim Zahnarzt während der Behandlung immer die Augen zu. Eine etwas unangenehmere Dame dieses Faches meinte zu mir dann mal:„Schauen Sie mal auf den Monitor, so sehen Ihre Zähne aus“. Diese „Videokontrolle“ wurde natürlich für teuer Geld abgerechnet. Haben wollte ich die nie, und dass sie durchgeführt wurde habe ich nicht mitbekommen.
Es wurde eine zum Mundraum liegende Abplatzung einer Porzellankrone übertüncht. Das ging wohl in kürzester Zeit „nebenbei“ und wurde mit ca. 30 Euro abgerechnet. Wie gesagt, auf die Frage vorab hatte ich mich dagegen ausgesprochen.