Unberechtigte Zahnarztrechnungen

Wie geht man vor, wenn ein Zahnarzt eine Rechnung stellt, in der Leistungen berechnet werden, die nicht erbracht wurden?

Wenn er darüber hinaus kosmetische Versorgungen durchführt, die ausdrücklich im Vorfeld abgelehnt wurden, er sich aber darüber hinwegsetzt.

Da es sich empfiehlt,  Arztrechnungen wg. dem Rabattsystem der privaten Krankenversicherung oft besser selbst zu bezahlen, bitte keine Antworten der Art, dass es doch egal sei, da die Versicherung ja sowieso zahle.

Muss man in einem solchen Fall evtl. teilweise bezahlen oder könnte man die Rechnung ganz ablehnen? Wenn teilweise, wie soll man als Laie eindeutig erkennen, was richtig ist an der Rechnung und was falsch?

Vielen Dank für Info !

Moin Moin,

man wendet sich am besten an die Patientenberatung der jeweiligen Zahnärztekammer - bei Dir offenbar Hessen, also: http://www.lzkh.de/Content/Pages/100/100C/100CA oder die UPD https://www.unabhaengige-patientenberatung.de/starts…. Notfalls bleibt noch die Anrufung der Schlichtungsstelle.

Grüße
EP

Wie geht man vor, wenn ein Zahnarzt eine Rechnung stellt, in
der Leistungen berechnet werden, die nicht erbracht wurden?

Welche Leistungen sind denn gemeint ?

Wenn er darüber hinaus kosmetische Versorgungen durchführt,
die ausdrücklich im Vorfeld abgelehnt wurden, er sich aber
darüber hinwegsetzt.

Hm… wie ist dies denn möglich. Wurde der Patient mit dem Narkosehammer betäubt ?

Da es sich empfiehlt,  Arztrechnungen wg. dem Rabattsystem der
privaten Krankenversicherung oft besser selbst zu bezahlen.

Allerdings kann man seine Rechnungen auch von der PKV überprüfen lassen !

Muss man in einem solchen Fall evtl. teilweise bezahlen oder
könnte man die Rechnung ganz ablehnen?

Was wurde denn mit dem Zahnarzt vereinbart ?
Handelt es sich um Zahnersatz ? Dann sollte doch auch ein Kostenvoranschlag vorliegen!

Wenn teilweise, wie
soll man als Laie eindeutig erkennen, was richtig ist an der
Rechnung und was falsch?

Rechnung von der PKV überprüfen lassen !

Gruß Merger

Moin auch,

Hm… wie ist dies denn möglich. Wurde der Patient mit dem
Narkosehammer betäubt ?

Muss nicht sein. Ich mache beim Zahnarzt während der Behandlung immer die Augen zu. Eine etwas unangenehmere Dame dieses Faches meinte zu mir dann mal:„Schauen Sie mal auf den Monitor, so sehen Ihre Zähne aus“. Diese „Videokontrolle“ wurde natürlich für teuer Geld abgerechnet. Haben wollte ich die nie, und dass sie durchgeführt wurde habe ich nicht mitbekommen.

Ralph

Es wurde eine zum Mundraum liegende Abplatzung einer Porzellankrone übertüncht. Das ging wohl in kürzester Zeit „nebenbei“ und wurde mit ca. 30 Euro abgerechnet. Wie gesagt, auf die Frage vorab hatte ich mich dagegen ausgesprochen.