nehmen wir an:
In Unternehmen U gilt ein Tarifvertrag, nach dem in den Abendstunden Zeitzuschläge gewährt werden. Das heißt, ab einer bestimmten Zeit werden 50% augfgeschlagen und der Arbeitszeit hinzugerechnet. Diese Zeit landet auf dem Arbeitszeitkonto und können nur abgefeiert, nicht ausgezahlt werden.
Im Unternehmen gibt es aber auch Mitarbeiter M mit außertariflichem Vertrag ohne Zeitzuschläge.
Vorgsetzter V bietet M an, er solle seine Stempelzeiten im System korrigieren, also einen Änderungsantrag stellen, so dass die Endzeit dem fiktiven Zuschlag entspricht. Dieser Antrag sei mit „Zuschlag“ zu kennzeichnen. V genehmigt dann diese Anträge. Also erhält M die Zuschläge, obwohl sie ihm nach Vertrag nicht zustehen.
Wie sieht es mit einer Strafbarkeit von V und M aus?
Okay, ich steige hier mal ein. Natürlich hat V die Kompetenz nicht, sonst wäre meine Frage absurd.
Betrug? Durch den Vermerk „Zuschlag“ wird m.E. niemand getäuscht. Das wäre eher der Fall, wenn einfach die Zeit verschoben würde, als habe man gearbeitet.
Als „Zuschlag“ bezeichnet, aber nicht zulässig, hatte ich an Untreue gedacht!?!?
Am Ende wird die falsche Tatsache „ich habe bis 22 Uhr gearbeitet“ behauptet, um einen Vorteil zu erlangen.
Dazu werden Aufzeichnungen verfälscht und es wird die Verfügungsgewalt zuungunsten des Arbeitgebers missbraucht.
Betrug, Beihilfe zum Betrug, Urkundenfälschung, Computerbetrug, Untreue - irgendwas in der Richtung. Jedenfalls ein Delikt, dass zur fristlosen Kündigung beider Beteiligten, zweier Strafanzeigen und Rückforderung unberechtigter Zahlungen führen wird.
Wie kommst Du auf die Formulierung „Gegensatz“? Die Bedingung für die die von Dir interpretierte Aussage ist doch klar (und nachfolgend sicherheitshalber fett markiert) formuliert: