auch keinen Gruß
Das anfängliche Wirrwar wurde nun auf die Frage reduziert,
kann ein Erbe auf eine Barauszahlung bestehen?
die anfängliche Frage war: "Kann sich ein VM weigern, die
Mietkaution in bar zurück zu zahlen
Nun gut, warum verkompliziert der Frager also den Sachstand und wundert sich über wirrwar?
Also klar und kurz und eindeutig. Oder etwa nicht? Und mit
Erbe oder nicht hat dies in 1. Linie nichts zu tun.
Hmm, wenn es sich also nur um ein Rechtsgeschäftsfrage ohne Nebenparameter handelt, warum landet die Frage dann hier? Hat der Frager den seinen eigenen Background vergessen, nur weil nach langen hin und her seine Ursprungsfrage für Ihn immer noch offen ist?
Ansonsten verweise ich auf den Threadverlauf, dann dürfte
einiges klar werden, und deine spitze Benerkung hätte sich
erübrigt.
Habe ich gelesen…
Alle wollten helfen nur der Frager wollte es nicht wahrhaben…
Das Wirrwarr entstand doch nur, weil
- der Beitrag in meinen Augen fälschlicheweise hierher
verschoben wurde, (schuldrecht=allg.Rechtsfragen)
- dadurch die Leute sich auf das Wort Kaution fixierten,
- vermeintliche Tatbestände hineininterpretieren die gar
nicht gefragt sind (wenn noch Forderungen bestehen,
Übergabeprotokoll etc.)
- die Fragestellung offensichtlich nicht richtig verstanden
wurde, und
- wohl deshalb nicht genauso einfach und kurz beantwortet
wurde.
Das Wirrwar ist durch den Frager entstanden, weil dieser seine Frage nicht kurz knapp und galsklar wie oben vorgebracht hatte usw.
Durch öfter Wiederholen wird es nicht wahrer.
vielen Dank, genau das wollte ich wissen!
Schön, ein Lob wäre auch gut gekommen.
Was geht dich das an? Ob ich lobe oder nur Danke sage und ein
Sternchen vergebe bleibt mir überlassen! Ich denke es steht
dir nicht zu, mich zu kritisieren
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Beachte den Konjunktiv in „wäre“.
Du hast mein Anliegen erkannt und soweit beantwortet.
Well, zum Glück haben wenigstesn ein paar geduld genug gehabt
die imho agessive Fragestellung zu ertragen.
Wieso antwortest du dann? Um genauso aggressiv weiterzumachen?
Nö, aber vuielleicht merkt der Frager nicht, das hier die Leute freiwillig ohne Geld versuchen zu helfen. Dafür kann auch mal ein bißchen Freundlichkeit nicht schaden.
Ein Danke hätte auch schon mal gepasst und wäre auch
angebracht gewesen.
Siehe oben.
dito
Gut, viel Spaß dabei. Gerade wo nichts zu finden sein wird
kann besonders gut gesucht werden, so lange man eben will…
Was willst du eigentlich?
Antworten? War das nicht ein Anliegen vom Frager?
Ein ungewolltes Feedback geben…
Der genervte Frager ist ein deutlichen zeichen dafür, das es gelungeen ist den Eindruck zu spiegeln.
Helfen, aber vorher mal fleißig auf
den Putz hauen und den Fragesteller blöd angehen?
Imho geht hier der Frager die Bemühungen der Antworter an. *bg*
Sehr
sachlich und sehr zeilführend *g*
Jupp, jetzt hats gefunkt, nur umdrehen müsste sich das Subjekt.
AFAIK kann ein VM Rückzahlungen tätigen wie er es möchte.
Meines Erachtens eben nicht. Und nach Auffasung anderer
Leser/Jurakundigen auch nicht:
/t/verzug–2/4104338/6
Zitat daraus:
[…]
Geschäftsverkehr wird idR durch Angabe von Bankverbindungen auf Briefpapier die Überweisung angezeigt bzw. explizit angefordert, weil natürlich auch die Transaktinskosten für Bargeschäft bei Distanz enorm sind.
Es geht um Schuldner, ist der VM hier denn schon Schuldner?
Einen Link für die REchtsgültigkeit ist auch nicht vorhanden…
Eine Überweisung hat den Vorteil, daß nur eine bestimmte
Person gezielt das Geld bekommt. Das ist zB wichtig, wenn zB
der Erbe nicht legitimiert war und alles Rückabgewickelt
werden muß. Bei größeren Bar-Beträgen kommt noch ein
Sicherheitsrisiko dazu.
Das Thema ist: kann sich ein VM weigern, die Mietkaution in
bar zurück zu zahlen? Falls nicht, worauf könnte man sich
berufen?
Hmm, jetzt wird die glasklare Frage von oben schon wieder erweitert…
Wenn kein Konto beim E des M vorhanden ist, ist es inho auch
dem VM freigestellt, wie er zurückbezahlt.
Ok, und wie soll das gehen, wenn kein Konto besteht? Etwa bar?
Ok, mit Barscheck, aber das kommt auf’s gleiche raus.
Barchecks könnten auch bar eingelöst werden. Bei Verrechnugnsschecks geht dies nicht.
Was spricht dagegen, kurzfristig ein Konto hier (BRD) zu
eröffnen, ein Sparbuch reicht, und dann wieder aufzulösen? Das
ist doch kostenfrei.
Es geht hier nicht darum, was gegen was spricht, sondern um
ein Beispiel, wo die Gegebenheiten einfach so sind und nach
einer entsprechenden Rechtslage gefragt wird.
Wenn die Gegebenheitsn so sind greift FAQ1129 und alles wird gelöscht, OK.
Der Frager hat keine ausreichende Antwort bekomment, aus und Schluß.
Soll er doch woanders fündig werden…
In diesem Sinn…mach das Leben nicht komplizierter als es
sein müßte.
Viel Spaß beim Verrecken zB bei mit anderen Lösungsversuchen.
;-D
Nimm zur Kenntnis,
Das überlege ich mir nochmal
dass ich künftig auf derlei unfruchtbare
Antworten von dir gerne verzichte. Du kannst mirgegenüber dein
Wissen also gerne verweigern.
Das Verrecken kommt vom Frager, der ums Verrecken hier einen Wirbel macht, der die Geduld schon mal überfordert.
Das Unfruschtbare verrecken ist einfach zum kotzen
auch keinen Gruß
PS: Ich möchte nicht gedutzt werden.