Hi,
Das anfängliche Wirrwar wurde nun auf die Frage reduziert,
kann ein Erbe auf eine Barauszahlung bestehen?
die anfängliche Frage war: "Kann sich ein VM weigern, die Mietkaution in bar zurück zu zahlen 
Also klar und kurz und eindeutig. Oder etwa nicht? Und mit Erbe oder nicht hat dies in 1. Linie nichts zu tun.
Ansonsten verweise ich auf den Threadverlauf, dann dürfte einiges klar werden, und deine spitze Benerkung hätte sich erübrigt.
Das Wirrwarr entstand doch nur, weil
- der Beitrag in meinen Augen fälschlicheweise hierher verschoben wurde, (schuldrecht=allg.Rechtsfragen)
- dadurch die Leute sich auf das Wort Kaution fixierten,
- vermeintliche Tatbestände hineininterpretieren die gar nicht gefragt sind (wenn noch Forderungen bestehen, Übergabeprotokoll etc.)
- die Fragestellung offensichtlich nicht richtig verstanden wurde, und
- wohl deshalb nicht genauso einfach und kurz beantwortet wurde.
vielen Dank, genau das wollte ich wissen!
Schön, ein Lob wäre auch gut gekommen.
Was geht dich das an? Ob ich lobe oder nur Danke sage und ein Sternchen vergebe bleibt mir überlassen! Ich denke es steht dir nicht zu, mich zu kritisieren 
Du hast mein Anliegen erkannt und soweit beantwortet.
Well, zum Glück haben wenigstesn ein paar geduld genug gehabt
die imho agessive Fragestellung zu ertragen.
Wieso antwortest du dann? Um genauso aggressiv weiterzumachen?
Ein Danke hätte auch schon mal gepasst und wäre auch
angebracht gewesen.
Siehe oben.
Gut, viel Spaß dabei. Gerade wo nichts zu finden sein wird
kann besonders gut gesucht werden, so lange man eben will…
Was willst du eigentlich? Helfen, aber vorher mal fleißig auf den Putz hauen und den Fragesteller blöd angehen? Sehr sachlich und sehr zeilführend *g*
AFAIR kann ein VM Rückzahlungen tätigen wie er es möchte.
Meines Erachtens eben nicht. Und nach Auffasung anderer Leser/Jurakundigen auch nicht: /t/verzug–2/4104338/6
Eine Überweisung hat den Vorteil, daß nur eine bestimmte
Person gezielt das Geld bekommt. Das ist zB wichtig, wenn zB
der Erbe nicht legitimiert war und alles Rückabgewickelt
werden muß. Bei größeren Bar-Beträgen kommt noch ein
Sicherheitsrisiko dazu.
Das Thema ist: kann sich ein VM weigern, die Mietkaution in bar zurück zu zahlen? Falls nicht, worauf könnte man sich berufen?
Wenn kein Konto beim E des M vorhanden ist, ist es inho auch
dem VM freigestellt, wie er zurückbezahlt.
Ok, und wie soll das gehen, wenn kein Konto besteht? Etwa bar? Ok, mit Barscheck, aber das kommt auf’s gleiche raus.
Was spricht dagegen, kurzfristig ein Konto hier (BRD) zu
eröffnen, ein Sparbuch reicht, und dann wieder aufzulösen? Das
ist doch kostenfrei.
Es geht hier nicht darum, was gegen was spricht, sondern um ein Beispiel, wo die Gegebenheiten einfach so sind und nach einer entsprechenden Rechtslage gefragt wird.
In diesem Sinn…mach das Leben nicht komplizierter als es
sein müßte.
Viel Spaß beim Verrecken zB bei mit anderen Lösungsversuchen.
;-D
Nimm zur Kenntnis, dass ich künftig auf derlei unfruchtbare Antworten von dir gerne verzichte. Du kannst mirgegenüber dein Wissen also gerne verweigern.