Hallo zusammen!
Folgendes Problem:
Eine Person hat im Oktober einen VB erhalten, den er 14 Tage später bezahlt hat.
Einen Tag später war ein Brief vom Gv im Briefkasten bezüglich der Pfändung.
Er hat diesen sofort angeschrieben und mitgeteilt, das er zwischenzeitlich gezahlt habe und er möchte ihm bitte mitteilen, ob noch Kosten für ihn zu zahlen seien. Darauf bekam er die Antwort, das er ihm einen Überweisungsbeleg schicken soll. Dies tat er umgehend und ging davon aus, das der Termin zur
EV damit erledigt sei, da er auch keine Nachricht mehr bekam.
Dann der Schock! Am 21.12. hatte er einen Haftbefehl im Briefkasten.
Am 24.12. wurde vom Gläubiger bestätigt, das die Zahlung eingegangen sei und
eine Mitteilung an das Amtsgericht erfolgt sei.
Am 28.12. hatte er dann einen Termin beim GV und der sagte, das beim Amtsgericht nichts eingegangen wäre. Daraufhin riefen sie gemeinsam an und der Ausgleich wurde wieder bestätigt. Ist dieser HB dann rechtens?
Heute nun der Hammer, er wollte mit seiner Kreditkarte zahlen und es ging nicht. Telefonisch wurde ihm mitgeteilt, das der Vertrag wegen negativer Schufaauskunft gekündigt wurde. Was kann er jetzt tun?
Hallo,
zuerst zum „rechtlichen“ Vorgang:
Wenn der Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigert oder zum Termin der Abgabe nicht erscheint, wird der GV HB zur Erzwingung der Abgabe beantragen und das Amtsgericht wird den HB ohne weitere Prüfung erteilen, denn der GV bestätigt durch seinen Antrag beim Gericht, dass EV nicht geleistet oder Termin nicht eingehalten wurde.
Da nur davon ausgegangen wurde, dass der Termin für Abgabe eV erledigt sei, aber der GV den Termin nicht aufgehoben bzw. als erledigt betrachtet hat, hätte beim Erscheinen des Schuldners zum Termin die Angelegenheit geklärt werden können; also ist dies ein Fehlverhalten des Schuldners.
Für die Löschung des Haftbefehls kann beim zuständigen Amtsgericht ein Löschungsantrag gestellt werden; Zahlungsnachweis oder Schreien des Gläubigers beifügen, den Löschungsbeschluß kann man direkt an die Schufa senden, die dann Tage später den HB aus der Schufa löscht.
Rücksprache mit der Hausbank und Vorlage der Löschungsbewilligung wären ebenfalls ratsam. Die Kü der Kreditkarte lässt sich nicht so einfach rückgängig machen, denn es lag eine Zahlungsunfähigkeit vor; die Zahlungsunfähigkeit ergibt sich aus dem Vollstreckungsbescheid.
Hinweis noch: VB wird in der Schufa nicht gelöscht, sondern nur als „erledigt“ gemeldet und ist daher für die nächsten 3 Jahre noch für Banken etc. sichtbar.
lG