Hallo zsammen. Es ist eine etwas längere Geschichte. Ich versuche aber sie so genau wie möglich zu beschreiben damit mir so schnell wie möglich jemand helfen kann.
Ein Bekannter hat uns im Jahr 2005 Geld geliehen. Höhe in dem Fall egal. Es diente dazu ein Auto auszulösen. Es gab nichts schriftliches über die ganze Angelegenheit. Also kein Vertrag oder ähnliches in dem über die Rückzahlung was festgelegt wurde. Jetzt nach 5 Jahren will dieser Bekannte 5000,-€ zurück und hat uns einen Mahnbescheid zukommen lassen. Wie reagiere ich am Besten? Widerspruch auf den kompletten Mahnbescheid. Oder nur Teilwiderspruch. Laut meiner Rechnung würde er nämlich nur knapp 3000,-€ wieder bekommen. Aber da es ja nichts schriftliches darüber gibt sollte es doch eigentlich möglich sein komplett zu widersprechen???
Ich hoffe es kann mir jemand ganz ganz schnell weiterhelfen!
Nö…verträgen sollen, müssen aber nicht schriftlich gemacht werden und die Höhe der Forderung dürfte mit Zinsen und Kosten auch ok sein.
Widerspruch bedeutet Klage vor dem AG
Ja aber wenn es nichts schriftliches gibt dann könnte ich doch auch behaupten das er es uns geschenkt hat oder nicht? Wie will er denn beweisen das es eine Absprache zwischen uns gab?
Ja aber wenn es nichts schriftliches gibt dann könnte ich doch
auch behaupten das er es uns geschenkt hat oder nicht? Wie
will er denn beweisen das es eine Absprache zwischen uns gab?
Da zählt die Glaubwürdigkeit vor Gericht.Zeugen ,gespräche mit Bekannten kontobewegungen zeitliche Zusammenhänge usw usw. Im Übrigen soll man zu seinen Schulden auch stehen und nicht durch windige Behauptungen sich zu drücken. Man hat oder hatte ja auch den Vorteil durch das geld mal nicht vergessen…!!!