Hallo Experten,
nehmen wir mal an, jemand habe wegen Überschreitung der zulässigen Parkzeit ein Knöllchen erhalten, das nicht gerechtfertigt sei. Auf der Verwarnung sei folgendes geschrieben:
Kennzeichen: (Kennzeichen)
Fahrzeugart: PKW
Fabrikat: Yamaha (J)
Uhrzeit: (Uhrzeit) bis (Uhrzeit)
Datum: (Datum) in (Ort) (Straße)
Der Beschuldigte sei zwar Inhaber eines Fahrzeugs mit diesem Kennzeichen, er sei aber zur „Tatzeit“ nachweislich in einem weit entfernten Ort auf der Arbeit gewesen. Weiterhin handele es sich bei dem in der Verwarnung als PKW deklarierten Fahrzeug tatsächlich aber nicht um einen PKW, sondern um ein Krad. Dieses Motorrad sei zudem nachweislich einen Tag vor der angeblichen Tat ohne TÜV und in nicht fahrbereitem Zustand von einer vom angeblichen Tatort ca. 50 km entfernten Motorradwerkstatt per Anhänger abgeholt worden. Da muss also ganz klar dem aufnehmenden Beamten oder Hippo ein Fehler bei der Übertragung des Kennzeichens passiert sein.
Was ratet ihr dem fiktiven Beschuldigten? Nehmen wir an, er sei genau so stur wie ich und möchte die 5 EUR keinesfalls zahlen. Würde sich ein Einspruch lohnen, zumal der Vorwurf offensichtliche Widersprüche enthielte? Oder könnte das auch nach hinten losgehen und beispielsweise am Ende noch teurer werden?
LG
Huttatta
Hallo!
Was ratet ihr dem fiktiven Beschuldigten?
Na was wohl?
Nehmen wir an, er
sei genau so stur wie ich und möchte die 5 EUR keinesfalls
zahlen.
Ich glaube, noch nicht mal die zahlreich hier vertretenen Leute, die den „gesunden Menschenverstand“ höher achten als das Recht, würden das gerne tun.
Würde sich ein Einspruch lohnen, zumal der Vorwurf
offensichtliche Widersprüche enthielte?
Offensichtlich würde er das.
Oder könnte das auch
nach hinten losgehen und beispielsweise am Ende noch teurer
werden?
Könnte es. Es hätte ja sein können, dass ein Werkstattmitarbeiter eine Spritztour gemacht hat… Scherz beiseite, das ist ein offensichtlicher Fehler und basta. Ich würde der Behörde eine kurze Mail schicken und darauf hinweisen, dass im Falle eines Bußgeldverfahrens auf jeden Fall Einspruch eingelegt werden würde. Schwups, hört man auch nichts mehr von der Sache.
Wenn das Fahrzeug tatsächlich in einer Werkstatt war, sollte ein Hinweis darauf - vielleicht mit Bestätigung der Werkstatt - ausreichen, die Behörde zum Zurückziehen der
Hallo Brian,
Also vielleicht nochmal nachdenken, ob man nicht doch falsch
geparkt hat 
netter Scherz.
Nehmen wir an, es sei Fakt, dass das Fahrzeug am Abend zuvor nicht fahrbereit und ohne TÜV von einer Werkstatt auf dem Hänger mitgeholt worden sei.
LG
Huttatta
Okay, war kein Scherz, nur liest man etwas zu häufig von solchen Zufällen…
Dann gilt natürlich Teil 1 der Antwort!
Da ich mich aber immer noch über das Zusammenpassen einer falsch aufgeschriebenen Nummer mit dem Fabrikat wundere, überlege ich, ob nicht vielleicht das Datum falsch sein könnte? - Könnte sich der Vorfall denn einige Tage früher abgespielt haben?
Grüße, und nix für ungut 
Könnte sich der Vorfall denn einige Tage früher
abgespielt haben?
Nein, dass das Motorrad sei bis zum Zeitpunkt des Abholens mind. 1 Jahr nicht aus der Garage heraus bewegt worden.
Grüazi
P.S.: Dieser ständige Konjunktiv beginnt mich langsam zu nerven. 
Hallo,
dann sollte man nochmal in der Werkstatt fragen, was die damit gemacht haben. Ist zwar nicht typisch, daß die es im Halteverbot abstellen, aber es passieren die seltsamsten Dinge.
Alleine, daß es abgeholt wurde entbindet den Halter nicht von der Halterhaftung. Natürlich kann er es vom Fahrer zurückfordern.
Dem Halter ist nicht zufällig bekannt, ob es noch ein Fahrzeug mit ähnlicher Nummer in der Gegend gibt? Motorradfahrer kennen sich doch, noch dazu, wenn sie die selbe Marke fahren 
Cu Rene
Hallo worldwidefab,
Könnte es. Es hätte ja sein können, dass ein
Werkstattmitarbeiter eine Spritztour gemacht hat… Scherz
beiseite, das ist ein offensichtlicher Fehler und basta.
hmm … eben das könne der Betroffene nicht 100% ausschließen. Der Werkstattinhaber habe aber bestätigt, dass keine Testfahrt unternommen worden sei und das Krad die Werkstatt nicht verlassen habe. Andererseits hielte der Betroffene es für unmöglich, dass innerhalb eines Vormittags die defekte Elektronik repariert, der Vergaser ausgebaut, gereinigt, wieder eingebaut und eingestellt worden sein könnte und dass der Werkstattmitarbeiter dann noch eine ausgedehnte, hin und zurück ca. 100 km lange Testfahrt gemacht haben könnte (was für sich genommen schon irrsinnig ist).
Ich frage deshalb so zögerlich und unsicher, weil ich erstens keinen Schimmer habe, wie das im Fall eines Einspruchs weiter gehen würde, und weil in den Medien schon die merkwürdigsten und seltsamsten Dinge bezüglich Einsprüche bei geringen Verkehrsverstößen zu lesen, zu hören und zu sehen waren. Wie real und wie zutreffend das für den Betroffenen wäre, kann ich genau so wenig beurteilen. Deshalb bitte ich um Nachsicht.
Gruß
Huttatta
Hallo Rene,
dann sollte man nochmal in der Werkstatt fragen, was die damit
gemacht haben.
nehmen wir an, die Werkstatt habe bestätigt, dass das Fahrzeug die Werkstatt nicht verließ. Sie gebe also nicht zu, eine Fahrt mit dem Kundenfahrzeug gemacht zu haben. Der nicht fahrbereite Zustand, der fehlende TÜV (der dem aufnehmenden Beamten hätte auffallen müssen) und die zur Fahrbereitschaft überhaupt erst erforderlichen Reparaturen und der hierzu benötigte Zeitaufwand sprächen auch stark gegen die Testfahrt-Theorie.
Andererseits weiß ich, dass hin und wieder trotzdem mal ein Kundenfahrzeug für als Testfahrt getarnte private Zwecke genutzt werden. Das ist zwar nicht die feine, englische Art, kommt aber vor.
LG
Huttatta
Hallo Huttatta,
nehmen wir mal an, jemand habe wegen Überschreitung der zulässigen Parkzeit ein Knöllchen erhalten, das nicht gerechtfertigt sei. …
Was ratet ihr dem fiktiven Beschuldigten? Nehmen wir an, er sei genau so stur wie ich und möchte die 5 EUR keinesfalls zahlen.
Ich würde dem Beschuldigten zu mehr Gelassenheit und weniger Sturheit raten, die 5€ zu zahlen : Er möge sich doch fragen, wie oft er kein Knöllchen bekam, obschon er sein Gefährt oft genug ordnungswidrig bewegt oder abgestellt hat.
Sturheit wäre da nicht angebracht.
Und wegen dieses Lapidarbetrages einen administrativen Apparat in Bewegung bringen ?
Gruß
Karl