Unberechtikte Parkplatznutzung

Hi!

Ich hoffe das mir jemand von euch weiter helfen kann.

Folgender Fall:
Jemand besitzt ein Grundstück welches er als Parkplatz nutzt, nun ist es aber so, dass ein Nachbar diese Parkplätze unerlaubt für sich und seine Kunden nutzt. Um diesem Problem Herr zu werden wurden diesem Nachbar schon zwei Briefe von einem Anwalt zugeschickt, in welchem es ihm untersagt wird auf den Privatparkplätzen zu parken. Auch wurde versucht durch das Aufhängen von Parkverbotsschilder und einer Kette an der Zufahrt, ihn an der Auffahrt auf unser Privatgrundstück zu hindern. Doch diese Schilder und Ketten wurden dann nachts gleich wieder weg gerissen.
Nun meine Frage, was kann man gegen dieses unerlaubte nutzen von privaten Stallflächen unternehmen? Es ist in meinen Augen untragbar das man auf seinem eigenen Parkplatz kein Parkplatz mehr bekommt und wenn man die unrechtmäßig dort parkenden Personen auffordert den Platz zu verlassen nur ausgelacht wird.
Die Polizei unternimmt in diesem Fall leider auch nichts, da es sich um ein Privatgrundstück handelt.
Darf man diese dort falsch parkenden Fahrzeuge Abschleppen lassen, und wer übernimmt dann die Kosten? Oder darf man die Fahrzeuge einparken, wenn man sonst keinen Parkplatz mehr bekommt und die falsch parkenden auf die Aufforderung platz zu machen nicht reagieren?
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tips geben wie wir diesem Problem Herr werden können.

Danke schon einmal im Voraus für eure Antworten

Gruss
André

Die Polizei unternimmt in diesem Fall leider auch nichts, da
es sich um ein Privatgrundstück handelt.
Darf man diese dort falsch parkenden Fahrzeuge Abschleppen
lassen, und wer übernimmt dann die Kosten?

Nein, die Polizei ist dafür grundsätzlich nicht zuständig, da es sich um die Durchsetzung privater Rechte Handelt.

Oder darf man die
Fahrzeuge einparken, wenn man sonst keinen Parkplatz mehr
bekommt und die falsch parkenden auf die Aufforderung platz zu
machen nicht reagieren?

Nein, denn das könnte eine Nötigung darstellen, oder zumindest ein Verkehrsbehinderung, hier wäre die Polizei wiederum zuständig und würde den einparkenden ggf. abschleppen lassen.

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p00025.htm

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tips geben wie wir diesem
Problem Herr werden können.

Unter den jeweils in den Links unten beschriebenen Voraussetzungen würde ich den PKW selber abschleppen lassen - aber ich würde mir zur Sicherheit vorher nochmal generellen anwatlichen Rat zum Thema einholen wie man am besten verfährt, auch in Sachen Beschilderung etc.

Google hilft weiter mit den Begriffen „Privatparkplatz Abschleppen“

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p02045.htm

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschlepp…

http://www.competence-site.de/rechtsfragen.nsf/0/786…

…und noch X Links bei Google.

M.

Hi André,

ich würde dem Problem auf diese Weise begegnen:

http://www.parkbuegel.de/asp/dms.asp?produktnr=A3213…
http://www.karschau.de/de/prsi142.phtml
http://www.kaiserkraft.de/KKCT_LoadSections.process?..
http://psign.de/absperrtechnik.html

Das geht zwar etwas zulasten der eigenen Bequemlichkeit, wenn man nicht gleich ein Vermögen ausgeben möchte, aber es schont auf jeden Fall die Nerven:wink:

Viele Grüsse
Eve*

Hallo,

als Warnung würde ich erstmal ein Schild anbringen welches besagt, das unbefugte PKW abgeschleppt werden.

Wenn dies nichts nützt würde ich rigoros jeden abschleppen lassen, der dort nicht hingehört.
Die Kosten musst du erstmal selber tragen und dann auf dem Rechtsweg einfordern. Das wäre mir die Sache wert. Irgendwann vergeht deinem Nachbarn die Lust.

Zuparken darfst du nicht, aber das wurde ja schon gesagt.

Gruß
roland

Hi!

Also das mit Abschleppen ist aus Kostengründen leider nicht machber. Da man das Abschleppen selber finanzieren müste, was nicht gerade billig ist, und die falsch parkende Person einen Offenbarungseid geleistet hat.
So wird es wohl kaum möglich sein die Kosten erstattet zu bekommen.

Gruss
André

Hi!

Danke für die Antwort. Doch die Lösung mit solchen Parkbügeln ist baulich leider nicht machbar.

Dem hingegen wurde jedoch schonn ein massiever Pfosten mit einer Kette am Zugang angebracht, welcher mit Gewalt wieder entfernt wurde.

So werden die Kosten zu hoch wenn ich jedesmal neue Einfarsperren errichten muss und mir dann am ende nichts weiter übrig bleibt als eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, die wohl nicht viel bringen wird.

Gruss
André

Hallo!

Also du müsstest auf Beseitigung (solange der dort steht) und auf Unterlassung (für die Zukunft) klagen. Entweder mittels „normaler“ Klage aus deinem Eigentumsrecht oder (einfacher) als Besitzstörungsklage, weil dein ruhiger Besitzstand gestört wird.

Gruß
Tom

Hi!

Du weisst nun, dass Du die Kollegen nicht einparken darfst.
Du weisst auch, dass es keine Lösung gibt, die nichts kostet. Entweder, Du installierst ein ordentliches Tor, oder Du lässt die Parker abschleppen. Das kostet Dich in den ersten Tagen pro Fahrzeug 150 - 250 Euro, die Du, eine entsprechende Dokumentation des Falles und ein paar Zeugen vorausgesetzt, wieder einklagen kannst. Du könntest ja im Wiederholungsfalle den falsch parkenden Wagen als Pfand einbehalten. Wäre interessant, ob dies hier rechtlich möglich wäre.

Wenn nun aber der Kollege ohnehin schon die Hand gehoben hat und dort nichts mehr zu holen ist, ihm also alles egal ist, würde ich durchaus überlegen, zu drastischeren Mitteln zu greifen.
Man könnte die Kiste auf die Straße schleppen u.ä. Nur nicht erwischen lassen…

Grüße,

Mathias

Abschleppen, wer zahlt???
Hi!

Zum abschleppen hätte ich noch ne Frage. Wer zahlt wenn der falsch parkende weg fährt, bis der Abschleppwagen kommt?

Kann man die Kosten dann auch geltent machen, oder fällt das unter die Kathegorie pech gehabt?

Wenn nun aber der Kollege ohnehin schon die Hand gehoben hat
und dort nichts mehr zu holen ist, ihm also alles egal ist,
würde ich durchaus überlegen, zu drastischeren Mitteln zu
greifen.
Man könnte die Kiste auf die Straße schleppen u.ä. Nur nicht
erwischen lassen…

Dies möglichkeiten scheiden aus, da der falsch parkende sein Auto direkt form Fenster hat, deshalb auch die Frage, was ist wenn der den Abschleppwagen kommen sieht und dann noch schnell weg fährt.

Gruss
André

Evtl. noch Anzeige möglich

Zum abschleppen hätte ich noch ne Frage. Wer zahlt wenn der
falsch parkende weg fährt, bis der Abschleppwagen kommt?

Kann man die Kosten dann auch geltent machen, oder fällt das
unter die Kathegorie pech gehabt?

Kannst Du auch einklagen.

Dies möglichkeiten scheiden aus, da der falsch parkende sein
Auto direkt form Fenster hat, deshalb auch die Frage, was ist
wenn der den Abschleppwagen kommen sieht und dann noch schnell
weg fährt.

Wenn es immer der gleiche Mensch ist und Du ihn bereits darauf hingewiesen hast, dass er Dein Grundstück nicht zu betreten hat, kannst Du auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen. Ist aber ein Privatklagedelikt, am besten dazu googeln, erspart mir viiiele geschreibsel :wink:

M.