Unbeschränkt steuerpflichtig aber im Ausland gearbeitet

Wenn 10 Monate im Jahr in Neuseeland gelebt hat, aber während der Zeit in Deutschland weiter gemeldet blieb und eine Wohnung hatte, gilt er doch weiterhin als komplett unbeschränkt steuerpflichtig, oder? Schließlich hatte er ganzjährig einen „WOHNSITZ oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland“.

Wenn derjenige nun aber in Neuseeland normal bei einer dortigen Firma angestellt war und dort Steuern bezahlt hat, gibt man das irgendwo in der Steuererklärung an, und wenn ja wo? Ich finde, das passt nirgendwo rein, weil:

  • Einkommensteuererklärung Zeile 98 passt nicht weil nicht „nur zeitweise unbeschränkt“.

  • Anlage N Zeile 20 passt nicht, weil ja (australischer) Steuerabzug schon vorgenommen wurde

  • Anlage AUS passt nicht, weil weder DBA (> 183 Tage) noch ATE (nicht von deutscher Firma entsendet) vorliegt

Falls relevant, noch ein paar fiktive Zahlen:

  • Einkommen Neuseeland: 15.000 EUR (netto als Angestellter)
  • Einkommen Deutschland: 2.000 EUR (Zinserträge und Honorartätigkeit)

Hi,

Der Arbeitslohn aus Neuseeland ist steuerfrei mit Progressionsvorbehalt.

Das ist auf Anlage N, etwa Mitte der Zeilen, grüne kleine Ziffer im Kästchen: 139. Es ist der Bruttobetrag des Arbeitslohns einzutragen

Werbungskosten dazu sind formlos auf einem Beiblatt zu erklären und mindern diese Einnahmen. Falls das PC Programm das verarbeiten kann, ist die Werbungskosten Kennziffer 657.

Schöne Grüße
C.

Danke! Bei dem Feld steht noch: „(Übertrag aus den Zeilen 52, 70 und / oder 81 der ersten Anlage N-AUS)“ - Wie muss ich denn die Anlage N-AUS dazu ausfüllen? Ich benutze WISO; Du weisst nicht zufällig, wo man da an Feld 139 rankommt, oder Anlage N-AUS?

ps: Hab’s alles gefunden incl. Anlage N-AUS und WISO-Masken. - Danke nochmal! :smile: