Wenn 10 Monate im Jahr in Neuseeland gelebt hat, aber während der Zeit in Deutschland weiter gemeldet blieb und eine Wohnung hatte, gilt er doch weiterhin als komplett unbeschränkt steuerpflichtig, oder? Schließlich hatte er ganzjährig einen „WOHNSITZ oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland“.
Wenn derjenige nun aber in Neuseeland normal bei einer dortigen Firma angestellt war und dort Steuern bezahlt hat, gibt man das irgendwo in der Steuererklärung an, und wenn ja wo? Ich finde, das passt nirgendwo rein, weil:
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Einkommensteuererklärung Zeile 98 passt nicht weil nicht „nur zeitweise unbeschränkt“.
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Anlage N Zeile 20 passt nicht, weil ja (australischer) Steuerabzug schon vorgenommen wurde
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Anlage AUS passt nicht, weil weder DBA (> 183 Tage) noch ATE (nicht von deutscher Firma entsendet) vorliegt
Falls relevant, noch ein paar fiktive Zahlen:
- Einkommen Neuseeland: 15.000 EUR (netto als Angestellter)
- Einkommen Deutschland: 2.000 EUR (Zinserträge und Honorartätigkeit)