Unbeschränkt steuerpflichtig?

Wir als Familie sind seit August 2012 im Ausland (für 2 Jahre). Sind wir in 2012 unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland??? Macht es ein Unterschied ob mein Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland/Ausland hat?
Wenn wir unbeschränkt steuerpflichtig sind, dann bekommen wir das Kindergeld aus unserer Stadt in Deutschland.

Hallo,

für 2012 finden zwei Veranlagungen statt - eine nach der unbeschränkten und eine nach der beschränkten Steuerpflicht.
Es sind zwei StErkl abzugeben.

Sitz des Arbeitgebers ist unmassgeblich.

Zum Kindergeld kann ich nichts sagen.

Gruß

Finanzheini

Hallo Amadeus,
unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer im Inland seinen Wohnitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, § 1 Abs. 1 S. 1 EStG.
Dies dürfte bei Ihnen in 2012 der Fall sein - zumindest bis zum (vorübergehenden) Wegzug. Wenn Sie nun Ihren Wohnsitz aufgegeben haben (Aufgabe d. Wohnung usw.) wird die unbeschränkte Steuerpflicht ab 2013 zu verneinen sein.
Wenn Sie jedoch weiterhin Ihren Wohnsitz in D aufrecht erhalten, sind Sie auch unbeschränkt steuerpflichtig.

Was den Arbeitgeber betrifft, macht es nur einen Unterschied, wenn Sie zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen (klassischer Fall: der Botschaftsmitarbeiter), § 1 Abs. 2 EStG.

Zusätzlich lohnt sich noch der Blick in das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und Ihrem Land. Ggf. können dort abweichende Besteuerungstatbestände geregelt sein. Sollte D das Besteuerungsrecht haben, wären Sie jedoch allenfalls beschränkt steuerpflichtig.

Sehr „trockene“ Materie - wenn Sie weiterführende Fragen haben, einfach nochmals schreiben…

Mit freundlichen Grüßen
PhDr. Martin Müller, StB

http://www.steuerkonzepte.com

Das Thema ist zu komplex und vielschichtig um hier mit wenigen Sätzen eine rechtssichere Aussage zu treffen.
Ich entnehme Deiner Frage, dass sich Dein Arbeitgeber weiterhin im Inland befindet und dich im Ausland einsetzt. Deshalb habe ich Dir mal einen Link herausgesucht, der diese Situation umfassend rechtlich würdigt. Schau mal hier:
http://www.stuttgart.ihk24.de/international/Internat…

Hallo,
für 2012 würde ich eine unbeschränkte Steuerpflicht zumindest bis Juli 2012 annehmen. Wurde denn der Wohnsitz in Deutschland ab August 2012 aufgegeben? Denn darauf zielt die unbeschränkte Steuerpflicht ab.
Insgesamt gibt es bei dem Thema aber sehr viele „wenns“ und „danns“, Sie müssten schon mehr Infos liefern, um eine korrekte Auskunft zu bekommen.
Insgesamt würde ich bei dem Thema einen Gang zum Steuerberater empfehlen, evtl. kann durch eine gute Wahl bei der Gestaltung der ganzen Sache ein für Sie positives Ergebnis erzielt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara

Zunächst seit Ihr mit dem Welteinkommen steuerpflichtig. Steuerzahlungen im Ausland können von der Steuerschuld in DE abgesetzt werden. Wenn Ihr länger als 183 Tage im Ausland seid, werdet ihr in dem Staat steuerpflichtig, wo Ihr Euch aufhalt. Dabei sind die DBA’s zu beachten. Gibt es kein DBA kann es durchaus zur Doppelbesteuerung kommen.Die Frage mit dem Kindergeld klärt bitte mit Eurem Steuerberater!
Wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat spielt primär keine Rolle.

Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer seinen Wohnsitz oder gwöhnlichen Aufenthalt für mehr als die Hälfte des Jahres im Inland hat. Für 2012 sind Sie es also. Wären Sie am 1. Juli umgezogen, nicht.

Ihr Arbeitgeber muss Lohnsteuer abziehen. Inwieweit Ihr Wohnsitz-Land eine Rolle spielt, sollten Sie mit Ihrer Lohnbuchhaltung klären. Kindergeld bekommen Sie in der Tat nicht, wenn Sie nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind oder Ihren Wohnsitz nicht im Inland haben.

Leider darf ich Ihnen Steurliche Fachfragen als Vermögensberater nicht beantworten. Sicherlich hilft Ihnen ein Steuerberater-Kollege gerne weiter.

Da bin ich leider überfragt, sorry. Lg

Dazu kann ich leider nichts sagen.

Hallo, die Frage ist vorerst: habt Ihr Euren Hauptwohnsitz in Deutschland behalten? Dann ist nach deutschem Recht zu versteuern, also weiterin unbeschränkt steuerpflichtig. Wobei hier dann natürlich alle weiteren Kosten wie 2. Wohnsitz usw. abzusetzen ist.
Unterschied bei der Firma: wenn Sitz im Ausland und auch von hier das Geld kommt, wird versteuert nach ausländ. Gesetz und umgekehrt (hat hier aber nur was mit Firma zu tun)!
Wenn Ihr Euch hier abgemeldet und Haupwohnsitz im Ausland habt, dann seid Ihr auch in Deutschland nicht steuerpflichtig.

Hallo Amadeus100,

da Sie erst ab August 2012 im Ausland sind, sind Sie mehr als 180 Tage des Jahres 2012 im Inland gewesen und damit unbeschränkt in D steuerpflichtig. (§ 9 AO) Wichtig ist, wo Sie sich befinden, nicht wo Ihr Einkommen herkommt. Zum Kindergeld kann ich Ihnen allerdings nichts sagen…

Viele Grüße
Sebastian Thiel

Hallo,
tut mir leid, aber damit kenne ich mich nicht recht aus. Ich würde aber einfach mal davon ausgehen, dass ihr im Sinne des Kindergeldes unbeschränkt steuerpflichtig seid - weil ihr ja nichts anderes mitgeteilt bekommen habt.

Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass ihr das Geld zurückzahlen müsst. Erscheint mir aber unwahrscheinlich.

Viel Erfolg!
Roger

Sorry, keine Ahnung