Rechtsform Einzelunternehmung Bäckerei dadurch unbeschränkte Haftung (auch mit Privatvermögen!)
Frage: Wofür haftet man eigentlich genau ?
Für Bankschulden doch eh, dazu brauch man doch nicht die Bezeichnung unbeschränkt…oder falsch?
Wenn ich 100 000 Eur Kredit haben ist doch die Rechtsform egal?
Vielleicht hat jemand eine Link oder kann es mit erklären!
Für Bankschulden doch eh, dazu brauch man doch nicht die
Bezeichnung unbeschränkt…oder falsch?
Wenn ich 100 000 Eur Kredit haben ist doch die Rechtsform
egal?
bei Kapitalgesellschaften haftet nur die Gesellschaft bzw. deren Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft; der Gesellschafter nur bis zur Höhe seiner Einlagen, soweit diese noch nicht erbracht sind. Bei einer Personengesellschaft haftet nicht nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen sondern auch der Gesellschafter.
Die Formulierung „unbeschränkt“ ergibt sich aus dem Mißverständnis, daß bei einer Kapitalgesellschaft die Gesellschafter beschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, nämlich in Höhe ihrer Einlagen. Dies ist aber Humbug, sofern die Einlagen vollständig erbracht sind, da in diesem Fall nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
Merke: Haften kann nur Vermögen, nicht aber Eigenkapital.
Für Bankschulden doch eh, dazu brauch man doch nicht die
Bezeichnung unbeschränkt…oder falsch?
Wenn ich 100 000 Eur Kredit haben ist doch die Rechtsform
egal?
bei Kapitalgesellschaften haftet nur die Gesellschaft bzw.
deren Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft;
der Gesellschafter nur bis zur Höhe seiner Einlagen,
Einlagen = Stammkapital ! Was ist wenn die juris. Person (GmbH)
Bankverbindl hat? Rückzahlung nur bis zum Stammkapital ?
soweit diese
noch nicht erbracht sind. Bei einer Personengesellschaft
haftet nicht nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen sondern
auch der Gesellschafter.
Einlagen = Stammkapital ! Was ist wenn die juris. Person
(GmbH)
Bankverbindl hat? Rückzahlung nur bis zum Stammkapital ?
die Rückzahlung hat gefälligst in voller Höhe der Verbindlichkeiten zu erfolgen. Inwieweit das machbar ist, hängt von der Liquidität ab und nicht vom Eigenkapital.
Wie ich immer wieder gerne erwähne: Vermögen befindet sich auf der Aktivseite der Bilanz, d.h. Liquidität, Forderungen, Vorräte und Anlagevermögen. Nur Vermögen kann im Insolvenzfall verwertet werden. Der Veräußerungserlös dient dann zur Begleichung der Verbindlichkeiten, die sich auf der Passivseite befinden. Dort findet sich auch das Eigenkapital, woraus sich ergibt, daß durch Eigenkapital keine Verbindlichkeiten getilgt werden können.
Sind die Einlagen noch nicht voll erbracht, so haben die Gesellschafter dieses zu erledigen oder aber sie haften dann für die ausstehenden Einlagen. Die Haftung übernimmt dann nicht die Einlage als solche, sondern die dann von den Gesellschaftern einzuschießende Liquidität oder eben das Vermögen der Gesellschafter, das dann auch durch Veräußerung (Verwertung) in Liquidität „umgewandelt“ wird.
Hallo Sören!
Die Formulierung unbeschränkt ergibt sich daraus, dass Haftung beschränkbar sein kann. Jedoch nicht für alle. Zum Beispiel nicht für den/die Einzelunternehmer/in.
Denkbare Haftungsbeschränkungen sind folgende Firmen (Rechtsform einer Organisation):
(Ein-Mann-)GmbH, gGmbH, GmbH & Co (etc.), GbR mbH.
Was dan Sinn macht oder nicht, dafür sollte man sich beraten lassen.
Als Einzelunternehmer/in kann man die Haftung nicht wirklich beschränken, es sei denn man „verschiebt“ sein Vermögen, was aber betrügerisch, daher kriminell und abzulehnen ist.
Ende der Haftung ist gleichzeitig mit dem Ende des Vermögens erreicht, damit aber leider auch ggfs. die Insolvenz.
Hallo!
Nur zur Vorbeugung: Ich bin nicht der Ansicht, dass es sinnvoll und ratsam ist, eine GbR mbH zu gründen, keine Sorge. Ich wollte nur auflisten, was theoretisch denkbar ist und weise dringend darauf hin, dass Rechtsberatung nur von bestimmten Personen praktiziert werden darf… und man/frau ebendiese (auf-)suchen sollte, wenn es um die Haftung im konkreten Fall und im Falle eines Einzelunternehmers geht.
Ich gebe hier nur meine Meinung wider: Hände weg von einer „GbR mbH“.
MfG, Jogi