Unbeschränkte Steuerpfl. für Rentner im Ausland

Für die Bewilligung dieses Antrags sind Höchstbeträge für das Gesamteinkommen abzgl. BfA-Rente angegeben:
2007 6.136,-
2008 7.664,-
2009 7.834,-
2010 8.004,-
Was meint dieser Satz in der FA Info: Diese Beträge sind zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist.

Hi,

trotz zweimaligem Lesen ergibt die Frage einen Sinn.

Wer will was, warum…also den Sachverhalt bitte vollständiger darstellen.

Schöne Grüße
C.