Unbeschränkte Steuerpflicht - Rückwirkend?

Guten Tag

Eine allgemeine Frage, die von Interesse wäre:

Wann kann/soll/muss man den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen ? Immer für das laufende Jahr, für das kommende Jahr oder rückwirkend für das vorherige Jahr?

Gibt es da gesetzliche Fristen oder Vorgaben?

Es ist klar, dass der Antrag nur in Verbindung mit dem Ausland zu stellen ist. Es geht in erster Linie erst mal um den Zeitpunkt.

Vielen Dank
Rolfes

Servus,

der Antrag kann gestellt werden, bis der ESt-Bescheid für das jeweilige Jahr formell bestandskräftig ist oder (falls keine ESt-Veranlagung stattfindet) für das jeweilige Jahr Festsetzungsverjährung eingetreten ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

Danke für die Info. Dann weiß ich erstmal Bescheid.

Viele Grüße
Rolfes