Ein Kaufmann verhandelt telefonisch mit einem Autohändler um den Kauf eines KFZ. Dieser sichert mündlich eine Lieferung innerhalb zwei Wochen zu und versendet per mail ein Kaufvertragsdokument das von Händler noch nicht unterzeichnet ist. In den Vertragsbedingungen steht zwar, dass die Liefzerzeit unverbindlich ist, dennoch vertraut der Kaufmann auf die Aussage des Händlers, faxt den Vertrag unterschrieben zurück und zahlt auch 500 € an. Zwei Wochen vergehen und nichts geschieht. Es erfolgt keine Lieferung, keine Meldung über den Verzug oder eine Bestätigung des Vertrags.
Die Frage ist nun, ob der Vertrag ohne eine Bestätigung bzw. vom Händler unterschriebene Version Gültigkeit hat. Zwar gibt es den Grundsatz des Kuafmännischen Bestätigungsschreibens, nur handelte es sich ja wie gesagt um einen unterzeichneten Kaufvertrag. Allerdings eben nur einseitig unterzeichnet.
Hinweise zum weiteren Verfahren wären hier eine riesen Hilfe für mich, da das Fahrzeug dringenst benötigt wird und ich befürchte, dass der Händler auch in den nächsten vier Wochen noch nicht liefern kann.
Allerdings würde dies nur erforderlich sein, wenn der Käufer überhaupt ein unterschriebenes Exemplar des Vertrages zurückerwarten durfte und nicht darauf verzichtet hat (nach der Verkehrssitte wäre die Rücksendung eines Kaufvertrages wohl zu erwarten, da dies nicht lediglich rechtlich vorteilhaft für den Empfänger ist)
Eine klare Frist zur Annahme gibt es nicht, es wird von der Rechtsprechung bei Verträgen je nach Art und Bedeutung von 5 Tagen bis 6 Wochen so gut wie alles vertreten, kommt auch auf die Umstände und die für beide Seiten erkennbare „Dringlichkeit“ an (so kann für ein per Fax versandtes Exemplar eine kürzere Frist von 2 Tagen gelten etc.).
Vielleicht gibt es aber beim Händler auch AGB, die hierzu etwas anderes regeln und die Vertragsbestandteil geworden sind.