wenn jemand von hartz 4 lebt, eine erbschaft im vierstelligen bereich erhält und sich aus dem leistungsbezug abmeldet, stellt er sich m.e. nach auf die sichere seite des sozialrechts. was passiert aber, wenn das jobcenter, entgegen der abmeldung, weiter überweist ? der betreffende registriert diese „unbestellten leistungen“ aber erst nach sechs monaten, hat die erbschaft und auch das ungewollte geld verbraucht. nun flattert ein strafbefehl ins haus wegen betruges. er hätte es merken müssen, dass weiter leistungen geflossen sind (obwohl er sie ausdrücklich abgelehnt hat), auch im schreiben vom … hätte er dies erkennen müssen. dumm, daß im gesamten zeitraum der eingebildeten abmeldung alle briefe vom jc ungelesen in die endablage gewandert sind, weil man nichts bestellt hat (kein leistungsbezug, also auch kein postverkehr!) wie kann man sich gegen diese vorgehensweise des jc (erst unaufgefordert weiterzahlen, dann strafanzeige stellen) wehren?
Hi,
mehr als Briefe schreiben kann das Amt ja nicht machen. Wenn man sie nicht liest ist das Pech. Die kommen halt nicht und laden einen zum Abendessen ein um solche Sachen zu besprechen. Auch kann man von einem normalintelligenten Menschen erwarten sich zumindest einmal in 6 Monaten seine Kontobewegungen anzusehen.
Gruss
K
hm. mir kommt da aber irgendwie das stichtwort ‚entreicherung‘ in den sinn. als laie kann ich das allerdings nicht wirklich in den zusammenhang bringen. hast du da eine idee?
hm. mir kommt da aber irgendwie das stichtwort ‚entreicherung‘
in den sinn. als laie kann ich das allerdings nicht wirklich
in den zusammenhang bringen. hast du da eine idee?
Entreichung ist der Umstand, der den Verbrauch eines Zuflusses im rechtlichen Sinne beschreibt. Zum Bleistift: 10.000 Euro im Lotto gewinnen - man ist reich. Die 10.000 Euro ausgeben - man ist entreicht, sprich der Reichtum ist wech.
Es geht aber eher darum, ob man für Geld, das man nicht haben will, es aber „unter Hand“ zugeschoben bekommt, haftbar gemacht werden kann. Wegen Betrug als Vorsatzdelikt, (Planung und Durchführung), kann man doch theoretisch nicht belangt werden, wenn man vorher laut und deutlich verkündet hat: Ich will von Euch nichts (mehr) haben!
Unterstellt man Böswilligkeit, könnte man die ungewollte Weiterzahlung als Betrugshandlung, ersatzweise Nötigung ansehen.
Somit fällt der Erbschaftszufluss in den Bewilligungszeitraum, kann auch im Nachhinein verrechnet werden. Und kriminalisiert einen Leistungsempfänger „durch die Hintertür“, der sich eigentlich durch die Abmeldung gesetzeskonform verhalten hat.
Hi,
mehr als Briefe schreiben kann das Amt ja nicht machen. Wenn
man sie nicht liest ist das Pech.
Warum ist man verpflichtet, jedes Geschreibsel von Leuten, mit denen man rechtlich nichts mehr zu tun hat (Abmeldung aus dem Leistungsbezug = Kündigung des Sozialvertrages), zu lesen, zur Kenntnis zu nehmen oder gar darauf zu reagieren.
Auch kann man von einem normalintelligenten Menschen erwarten sich zumindest einmal in 6 Monaten seine Kontobewegungen anzusehen.
Gruss
K
Was man von einem normalintelligenten Menschen erwarten kann, ist rechtskonformer Umgang mit seinen Mitmenschen. Zu den normalen Erwartungen gehört sicher nicht das laufende Studium von Kontenauszügen. Dem (fiktiven?) Opfer hier Dummheit zu unterstellen, ist auch eher kontraproduktiv. War auch nicht Bestandteil der Fragestellung! Lese er sich den Denkansatz nochmals durch ohne Seitensprünge auf Nebenerscheinungen, es geht darum, ob man für unbestellte/ungewollte Sozialleistungen explizit im Nachhinein bestraft werden darf.
Entreichung ist der Umstand, der den Verbrauch eines Zuflusses
im rechtlichen Sinne beschreibt. Zum Bleistift: 10.000 Euro im
Lotto gewinnen - man ist reich. Die 10.000 Euro ausgeben - man
ist entreicht, sprich der Reichtum ist wech.
na, gaaanz so einfach ist es ja nun nicht. vielleicht mal ein wenig lesen? z.b. http://de.wikipedia.org/wiki/Entreicherung#Entreiche…
Es geht aber eher darum, ob man für Geld, das man nicht haben
will, es aber „unter Hand“ zugeschoben bekommt, haftbar
gemacht werden kann.
selten so einen unsinn gehört. weder hat einer geschoben noch wird hier irgendwer für geld haftbar gemacht.
Wegen Betrug als Vorsatzdelikt, (Planung
und Durchführung),
unsinn. erst lesen, was betrug ist. wiki reicht völlig.
kann man doch theoretisch nicht belangt
werden, wenn man vorher laut und deutlich verkündet hat: Ich
will von Euch nichts (mehr) haben!
unsinn. seit wann schützt sich der betrüger vor verurteilung, indem er voher verkündet: ich will das gar nicht.
Unterstellt man Böswilligkeit, könnte man die ungewollte
Weiterzahlung als Betrugshandlung, ersatzweise Nötigung
ansehen.
unsinn. erst lesen, was betrug ist. und was nötigung ist. wiki reicht völlig.
Somit fällt der Erbschaftszufluss in den Bewilligungszeitraum,
kann auch im Nachhinein verrechnet werden. Und kriminalisiert
einen Leistungsempfänger „durch die Hintertür“, der sich
eigentlich durch die Abmeldung gesetzeskonform verhalten hat.
vielleicht überlegst du doch noch mal, wer hier eigentlich das geld ausgegeben hat. und wenn du was von gesetzeskonform murmelst, solltest du die gesetze wenigstens im groben mal nachlesen. da geht ja alles komplett durcheinander bei dir.
PLONK!
Warum ist man verpflichtet, jedes Geschreibsel von Leuten, mit
denen man rechtlich nichts mehr zu tun hat (Abmeldung aus dem
Leistungsbezug = Kündigung des Sozialvertrages), zu lesen, zur
Kenntnis zu nehmen oder gar darauf zu reagieren.
wie in aller welt kommst du darauf, dass man hier einen sozialvertrag kündigt? wie kommst du darauf, dass man nichts mehr mit dem amt zu tun hat?
mein güte, du schmeißt hier laufend mit begriffen um dich, von denen du genau gar keine ahnung hast!
Was man von einem normalintelligenten Menschen erwarten kann,
ist rechtskonformer Umgang mit seinen Mitmenschen.
oje oje…
weißt du was? geh vor gericht und lass es dir dort erklären, renn in dein unglück, mach was du willst, aber hör einfach auf, uns damit zu belästigen. deine texte sind derartiger unsinn, das ist nicht zum aushalten.
Entreicherung
Hi.
Die Entreicherung fällt hier nach meiner Meinung (!!!kein Wissen!!!) aus, da der Empfänger genau weiß, dass kein Anspruch existiert, was sich durch seinen Schriftverkehr auch noch belegen lässt.
Aber das ist nur meine Interpretation, die hier ganz sicher korrigiert wird:wink:
VG
Guido
Wie meinen?
Moin,
Es geht aber eher darum, ob man für Geld, das man nicht haben
will, es aber „unter Hand“ zugeschoben bekommt, haftbar
gemacht werden kann.
Unter der Hand? Hat man das Geld in einem neutralen Umschlag in den Briefkasten gesteckt oder erfolgte die Übergabe in einem dunklen Parkhaus von einem Herrn mit Trenchcoat und Schlapphut?
Die (ungewollten) Überzahlungen hätte man feststellen können und ein Fehler einer Behörde berechtigt nicht dazu, überzahlte Beträge zu vereinnahmen.
Manche Menschen haben schon kuriose Rechtsauffassungen. Ausserdem scheint es so, als wenn Du überhauptkeine Antwort lesen möchtest, sondern nur Deine eigene (nicht nachvollziehbare) Ansicht bestätigt bekommen möchtest.
Gruss Jakob
Quark
Hi!
Nix für ungut, aber das ist tatsächlich vom ersten Wort bis zum letzten Satzzeichen kompletter Blödsinn!
Gruß
Guido
Hallo, man sollte sich hier mal vom Zivilrecht verabschieden, von ‚unbestellten‘ Leistungen, von ‚Leistungsverträgen‘ und Entreicherung (§ 818 III BGB), denn wir reden hier von öffentlichem Recht, wo idR ganz andere Normen greifen. Als erstes wäre mal interessant, ob denn bei den weggeworfenen Briefen ein Bewilligungsbescheid war oder grundlos geleistet wurde. Betrug kann man auch durch Unterlassen begehen, aber dazu bedürfte es schon einer Meldepflicht des Leistungsempfängers, dass man Leistungen zu Unrecht erhält (das könnte sich aus falschen Bescheiden ergeben, weil Veränderungen anzuzeigen sind) und außerdem Vorsatz. Es erscheint aber sehr unglaubhaft, dass der Leistungsempfänger nicht gemerkt haben will, dass er auch Sozialleistungen ausgab, die ihm nicht zustanden. Denn er lebte ja über seine Erbschaft hinaus. Das wird ihm so schnell keiner abkaufen. VG EK
hm. mir kommt da aber irgendwie das stichtwort ‚entreicherung‘
in den sinn. als laie kann ich das allerdings nicht wirklich
in den zusammenhang bringen. hast du da eine idee?
Enreicherung käme, nach meiner Auffassung, nur dann in Frage, wenn der Entreicherte einen außergewöhnlichen Geldeingang erwartet hätte und sich mit dem Geld Dinge geleistet hätte, die er sich ansonsten nicht geleistet hätte, also eine Weltreise beispielsweise.
Hat er das Geld für Dinge des alltäglichen Lebens ausgegeben, hat er sich eben diese Aufwendungen erspart und dürfte nicht entreichert sein.
Meiner Meinung nach (Laie) käme eine Entreicherung aber eher nicht in Frage, da man durchaus erwarten kann, das Post geöffnet wird und Kontoauszüge auch in regelmäßigen Abständen kontrolliet werden.
Bei Gerichtspost wird ja auch nur die Zustellung belegt, also der Nachweis erbracht, das man vom Inhalt des Schreibens Kenntnis erlangen hätte können, wenn der Empfänger den Brief nicht öffnet ist es ja sein Problem.
Im Grund geht es bei der ganzen sache nur darum, ob man nach abmeldung aus dem leistungsbezug darauf „vertrauen“ darf, daß der leistende (jobcenter) die leistung auch wirklich einstellt. wenn doch sooooo viele hürden genommen werden müssen, um etwas zu bekommen, weil es ja öffentliche gelder sind, dann sollte es doch um einiges leichter sein, nichts mehr zu bekommen. sparen müssen alle transferleistenden (Arbeits-, Sozial- und Jobagentur), also warum wird weiterbezahlt, wenn deutlich mit der abmeldung bekundet wird, daß kein bedarf mehr besteht? ich hätte die frage wirklich nicht so kompliziert stellen sollen, zuviele nebeninformationen schaffen nur neben- kriegsschauplätze.