Unbestellte Nachnahmesendungen;Täterermittlung

Hallo

ein altes Ehepaar (85+82) wird seit Monaten mit mehr als einem Dutzend Nachnahmesendungen jeglichen Inhalts (Gartengeraete,Möbel,Elektronik,Dildos usw.) von verschiedenen Lieferanten beliefert, die die Bestellung
per Internet erhalten haben.
Bestellungen, die die beiden Oldies niemals aufgegeben haben.
Das Ganze artet in Terror aus, weil ja doch immer wieder die Annahme verweigert werden muss bzw. man zur Postagentur geht um die Annahme zu verweigern und die Rücksendung zu veranlassen.
Können die Betroffenen per Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren nach der IP-Nummer des „Pseudo-Bestellers“ anstossen, damit der Spaßvogel identifiziert und bestraft wird ?
Weiss jemand, wie vorzugehen ist, weil bei telef. Anfrage bei der nächsten Polizeibehörde nicht allzuviel Bereitschaft erkennbar war, der Sache nachzugehen.

Hat schon jemand von den Lesern ähnliches erlebt und die richtigen Maßnahmen ergriffen ?

Für helfende Hinweise bin ich dankbar.

frdl. Gruß
nosp

Hallo !

Nachnahmesendungen sieht man den Inhalt nicht an(außer unverpackte Gartenmöbel) und man muss auch nur auf die Postfiliale,wenn man eine Benachrichtigungskarte bekommen hatte.
Und selbst dann eigentlich nicht,wenn man keine Nachnahme erwartet,es geht dann schon zurück.

Die Polizei wäre schon das richtige,nur mit einem Anruf kann man das nicht klären. Die brauchen aber einen Anhaltspunkt,also mindestens Daten der Lieferfirmen,Rechnung,Lieferschein usw…
Dann könnte man dort ansetzen und die eigentlichen Besteller mit Hilfe der Lieferanten herauszufinden versuchen.
Es müsste aber erst mal geklärt werden,was für eine Straftat vorliegen könnte.

MfG
duck313

Na da stehen die Opfer aber dann da?!

Hallo

Hallo.


Können die Betroffenen per Strafanzeige ein
Ermittlungsverfahren nach der IP-Nummer des
„Pseudo-Bestellers“ anstossen, damit der Spaßvogel
identifiziert und bestraft wird ?

Das können Betroffene tun.
Die Chancen sind eher gering, denn erstens müsste die IP erfasst worden sein, was bei Online-Shops zwar die Regel ist, aber sie müsste noch gespeichert gehalten werden, was eigentlich auch der Fall ist, aber sie müsste auch zu einer Quelle führen, welche verwertbar ist. Da hier offensichtlich geplant vorgegangen wird, wird der Übeltäter vielleicht nicht dämlich sein.

I.d.R. passieren diese Übelkeiten aus dem Umfeld. Es ist absolut unwahrscheinlich, dass sich hier zufällig jemand als Opfer ausgesucht wurde. Es muss also irgend etwas in der Vergangenheit, i.d.R. zeitlich geschehen bevor der Terror begann, passiert sein! Ein Streit, eine Unpässlichkeit, ein grobes Missverständnis, ein Ärgerniss, ein Zerwürfniss o.ä. mit jemanden aus dem persönlichen Umfeld!
Sollten die Opfer selbst einen Internetanschluss haben und einen ungesicherten WLAN-Router betreiben, so lohnt sich die Überprüfung auf externe Verbindungen hin. Denn war der Täter nicht dämlich und kommt aus der Nachbarschaft oder kann sich dort in Reichweite der WLAN-Verfügbarkeit des Opfer-Routers aufhalten, wird die Staatsanwaltschaft feststellen, dass alle IP’s vom Opfer-Anschluss selber kamen!
Na da stehen die Opfer aber dann da?!
MfG

Strafanzeige wegen Stalking das ist eine Straftat.

Die Polizei wird sich kümmern.