Guten Tag!
gibt es bei Privatpersonen irgendwelche Rechtsgrundlage, die unbestellten Waren regelt?
Angenommen ein Kaufmann (Geschäft) hat eine Privatperson was geliefert; die Ware wurde fälscherlicherweise von einer 2. Person empfangen (nicht der Empfänger). Muss der Empfänger, der nu die Ware „an der Backe“ hat, diese auf eigenen Kosten zurückschicken?
Was sollte der Empfänger machen?
Vielen Dank für eure Hinweise!
Clarisse