Unbestellte Ware

Guten Tag!

gibt es bei Privatpersonen irgendwelche Rechtsgrundlage, die unbestellten Waren regelt?
Angenommen ein Kaufmann (Geschäft) hat eine Privatperson was geliefert; die Ware wurde fälscherlicherweise von einer 2. Person empfangen (nicht der Empfänger). Muss der Empfänger, der nu die Ware „an der Backe“ hat, diese auf eigenen Kosten zurückschicken?
Was sollte der Empfänger machen?

Vielen Dank für eure Hinweise!
Clarisse

Nein, er muss sie nur herausgeben, § 985 BGB.

Levay

Wie „schlimm“ war es überhaupt, dass die 2. Person (z. B. aus der Nachbarschaft) die Ware angenommen hat?
Muss der Empfänger jetzt einfach darauf warten, dass der Absender der Ware sich schriftlich meldet?