Hallo alle zusammen,
über den Erhalt unbestellter Ware gibt es ja hier im Archiv einige Artikel…
Gilt das auch, wenn die „Ware“ eine scheinbare Abo - Prämie ist?
Folgender (fiktiver
Fall:
A erhält einen unscheinbaren Briefumschlag, an ihn adressiert (allerdings ist die Hausnummer falsch, also zB statt der 24 eine 240).
Darin befindet sich ein kleines Päckchen, Inhalt eine ziemlich billige Herrenuhr. Als „Begleitschreiben“ eine Karte eines Abo - Verlagen, nirgendwo etwas Handschriftliches, bloß ein „Mit freundlicher Empfehlung, Ihr Service Team“.
Dazu dann nur noch Lieferadresse des Verlages etc. Der Verlag vertreibt Zeitungen, die A nie aboniert geschweigedenn am Kiosk gekauft hat (also, das könnte zum Beispiel sein „Klassiker der Luftfahrt“ und A hat nicht mal ein Auto oder so ähnlich).
A ist übrigend auch sicher, von niemandem beworben geworden zu sein oder jemanden geworben zu haben. Und auch an Gewinnspielen nimmt A nicht teil.
Wäre soetwas genauso zu handhaben wie die Zusendung von nicht bestllten Waren (weil es ja hier noch keine Rechnung gibt)? Wie sollte A sich verhalten?
Mit freudiger Erwartung eurer Antworten,
Timid