Unbestellte Ware - Rückgabe - 20% Stornogebühr!?

Zum Sachverhalt:

  • Ich hatte einmal einen Toner fuer meinen Drucker bestellt, Anfang dieses Jahres erhalten und selbstverstaendl. die Rechnung bezahlt (Argument der Firma: ich sei dadurch „Bestandskunde“).

  • Vor ein paar Tagen erhielt ich von der Firma einen Anruf (quasi Nachfrage ob alles o.k. sei), dabei teilte ich (unmissverstaendlich!) mit, dass die Ware nicht meinen Erwartungen entsprochen hat (Druckleistung, Druckqualitaet), ich machte auch deutlich klar, dass ich keine weiteren Bestellungen mehr taetigen werde.

  • Am gleichen Tag wurde ich noch mal angerufen. Man teilte mir mit, dass man als Entschaedigung usw. ein Sonderangebot unterbreitet, daraufhin antwortete ich, dass ich mir das jetzt nicht merken kann (ich war unterwegs, das Gespraech nahm ich daher per Mobiltelefon = Anrufweiterleitung entgegen) und man mir doch bitte ein entsprechendes Angebot(!) zufaxen oder mailen solle.

  • Ich habe definitiv kam k e i n (!!!) Angebot erhalten. Ich habe auch k e i n e (!!!) „Auftragsbestaetigung“, abgesehen davon, dass ich ja gar keine Bestellung vorgenommen hatte.

  • Vor wenigen Tagen erhielt ich dann fuer mich voellig ueberraschend eine Warensendung mit einem Komplettsatz Toner, da ich des Oefteren Pakete erhalte und so auch an diesem Tag diese Lieferung nicht die einzige war, nahm ich die Sendung entgegen, erst danach war es mir moeglich zu erkennen, dass hier eine Fehllieferung / ein Irrtum vorliegt.

  • Daraufhin setzte ich mich mit Ihrer Firma in Verbindung und versuchte den Irrtum aufzuklaeren, leider misslang dies, meine Argumente wurden nicht gehoert / wurden ignoriert, so zum Beispiel die Aussage zur so genannten Auftragsbestaetigung: von Seiten Ihrer Firma wurde behauptet, dass ich ein Fax zur Auftragsbestaetigung erhalten habe, was meinerseits bestritten wurde, von Seiten der Firma wurde jedoch das vehement behauptet ohne die eigene Behauptung abzupruefen und den Irrtum festzustellen.

  • Erst am gestrigen Tag gelang es mir bei einem erneuten Gespraech, den Sachverhalt so wie eben beschrieben einer Mitarbeiterin der Firma darzulegen. Sie erkannten dabei, dass in der Tat keine Auftragsbestaetigung an mich gesandt wurde, da die Faxnummer nicht stimmig ist. Daraufhin sicherten Sie mir zu, dass ich lediglich die Ware (kostenfrei per UPS) zurueck zu senden brauche. Per Email sandten Sie mir die entsprechenden Versandpapiere. Den Erhalt dieser Email bestaetigte ich ebenfalls per Email .

  • Interessanter Weise erreichte mich etwas spaeter – also nach meiner Re-Email (meine Kontaktdaten sind in dieser Email enthalten) –dann doch noch ein Fax mit der Auftragsbestaetigung (die Fax-Nr. darauf ist handschriftlich in die Korrekte geaendert) vom 12.07.2011 --> bei mir also erst eingegangen am 26.07.2011. Der guten Ordnung halber habe ich dieser Auftragsbestaetigung widersprochen, nach § 2 der Firmen-AGB ‘s (Widerspruch per Fax ebenfalls am 26.07.2011 an die Firma uebermittelt).

  • Nunmehr erhielt ich eine Email mit der Aussage: „Sobald die Ware aber bei uns eingegangen ist, wird die Rechnung natürlich sofort unter Berücksichtigung von §8 abzgl. 20% Stornogebühr herausgenommen.“

Meine Fragestellung hierzu:

Das Verhalten der Firma kann aus meiner Sicht nur als unseriös eingeschätzt werden. Ich fühle mich bedrängt und genötigt. Auch sind mir inzwischen durchaus Kosten entstanden (Zeitaufwendungen, Telefonkosten…).
Liegt hier eine Nötigung vor?

Kann man gegen diese Firma strafrechtlich vorgehen, d. h., kann ich die Firma anzeigen? Und wenn ja, welcher „Straftatbestand“ (oder wie immer das heißt) kann hier zu Grunde gelegt werden? Betrugsversuch? Nötigung? …?

Herbert K. Heinz

Hi Herbert,

sowas kommt mir bekannt vor. Nochmals schreiben und die Ansprüche der Firma aus den bekannten Gründen zurückweisen. Falls dann eine Mahnung oder was vom Inkassobüro kommt…Anwalt einschalten…Ein Anrecht auf Stornogebühr für eine unaufgefodert zugesandte Sache besteht definitiv nicht; auch dann nicht, wenn man „Bestandskunde“ ist.

Liebe Grüsse

Sunnyhexe

Danke Sunnyhexe,

ich hatte uebrigens die Versandpapiere (fuer UPS) von der Firma per Email erhalten, wie sich jetzt herausgestellt hat, mit einer falschen Adresse!
Die Toner sind also immer noch bei mir.
Den Fehler habe ich per Email und per Fax der Firma gemeldet. Reicht das aus? Oder muss ich da was bestimmtes beachten (wegen Nachweisbarkeit - ist evtl. Briefpost mit Rückschein besser)?
Bis jetzt hat sich die Fa. nicht mehr bei mir gemeldet, weder per Email, noch per Fax noch per Telefon.
Wie lange muss ich dieses doch etwas sperrige Paket denn eigentlich aufbewahren?

Vielen Dank im Voraus fuer die Hilfe.

Es gruesst Herbert

Hallo Herbert,

Einschreiben mit Rückschein wäre gut…und PAket auf jeden Fall aufbewahren…es gibt Fälle, da kommt noch nach zwei Jahren plötzlich Post von irgendeinem Inkassobüro…wegen dieser Geschichte…und das die sich nun gar nicht melden ist typisch für solche wie von mir beschriebenen Fälle…

Liebe Grüsse
Sunnyhexe