Unbewohnbarkeit der Wohnung Mietminderung/ückerstattung Versicherung

Hallo Zusammen,

gerne hätte ich gewusst ob sich jemand damit auskennt, bzw. selbst schon Erfahrung darin hat/hatte:

Wir haben einen Wasserschaden in unserer Mietswohnung. Wir können, wie wir bereits in Erfahrung gebracht haben, eine 100% Mietminderung vornehmen, da wir durch den Wasserschaden, der im Bad entstanden ist, unsere Wohnung nicht mehr bewohnen können (Wasser in gesamten Wohnung abgestellt, nasse Wände, mehrere Trocknungsgeräte in 4 Zimmern. Wir (mein Mann, unser 3jähriger Sohn und ich) wohnen deshalb zur Zeit bei meinen Eltern. Wir haben nun gesagt bekommen, dass unsere Hausratversicherung für diese Zeit eine sogenannte „Hotelkostenentschädigung“ übernimmt. Was wäre nun besser? Diese Hotelkosten der Versicherung in Anspruch zu nehmen, oder die Mietminderung von 100% ? oder geht auch beides?

Vielen Dank schonmal

Eigendlich hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
Eine Mietminderung machen Sie gegenüber dem Vermieter geltend und Hatelkosten gegenüber der Versicherung.

Im Prinzip ist beides Möghlich, da Sie für die zeit in der Sie z.B im Hotel sind auch Verpflegungskosten benötigen da Sie ja keine Küch eoder ähnliches haben.

Sollten Sie bei Ihren Eltern bleiben ist es meistens so das die Versicherung ihnen eine Abschlagszahlung gewährt was aber mit der Mietminderung nichts zu tun hat.

Grüße

Ich habe mich informiert, dass wenn wir keine Miete für die Zeit in der wir nicht in der Wohnung wohnen, unsere Vermieter, das Geld zurück bekommen, von deren Versicherung.

Ich denke nur, dass wenn wir keine Miete zahlen und dann auch noch von unserer Hausratversicherung diese sog. Hotelkosten in Anspruch nehmen, dass die Versicherung dann evtl. sagt, dass sie diese nicht zahlen, da wir ja auch keine Miete bezahlen?!

rufen Sie doch einfach mal bei Ihrer Versicherung an … diese holt sich sowiso das Geld von der Gebäudeversicherung wieder.

Gebäuderversicherung unserer Vermieter, oder?

Denn diese Hotelkosten würde ja unsere Hausratversicherung zahlen.

Auch renovierungsarbeiten, wie z.B. neue Tapeten würde unsere Hausratversicherung zahlen.

Wir und unsere Vermieter sind bei der gleichen Versicherung, haben auch diesselben Versicherungsvertreter.

Ja wenn das so ist sollten Sie sich an einen Tisch setzen und eventuell auch mit VS Makler reden

Hallo kleine Gini,
was sagt denn die Hausratversicherung dazu?
Wer hat denn den Wasserschaden zu verantworten?
Wenn ihr als Mieter den Schaden verursacht habt, gibts doch keinen Grund, die Miete zu mindern.
Und dann müsst ihr euch erkundigen, ob diese Hotelkostenentschädigung auch zu 100% von der Versicherung übernommen wird.
Sonst ist es günstiger, bei Deinen Eltern zu bleiben. Da gibts aber wahrscheinlich auch eine Entschädigung dafür.

Gruss Huftier

OK, Vielen Dank für Ihre raschen Antworten.

Lg Kleinegini

Hallo,

wieso entweder/oder? Sie können Ihre Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen. Dafür können Sie die Miete mindern. Das hat mit dem Hotel, und dessen Kosten nichts zu tun.
Viel interessanter wäre die Frage, ob Ihnen Ihre Versicherung entgegen kommt, für den Sachverhalt, dass Sie im Haus Ihrer Eltern „unterkommen“. Vielleicht gibt diese Ihnen anstelle der Hotelkosten, einen Verrechnungsscheck. So können Sie sogar noch etwas plus machen. Reden Sie mit der Versicherung. Die meisten Versicherungen sind froh, statt 100 EUR/Tag Hotelkosten nur 60 EUR/Tag Bonuszahlung leisten zu müssen.

Zum Thema zurück, Sie können meines Wissens beides gelten machen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

@Huftier: Der Wasserschaden entstand im Bad, defekte Leitung in der Wand. Somit sind wir nicht daran Schuld.Mit unseren Vermietern haben wir schon die Mietminderung abgeklärt (auch schriftlich), sie hatten sich auch informiert, dass sie die Miete dann von der Gebäudeversicherung zurück bekommen.

Leider gibt es bei uns im Ort (sehr kleiner Ort) kein Hotel. Wir müssten in den Nachbarort in ein Hotel. Da mein Mann aber in unserem Ort arbeitet (muss nur über die Strasse laufen) und ich aber ca. 10km von unserem Ort weg arbeite, brauche ich unser Auto, haben nur eins. In unserem Ort gibt es auch keine Stadtbahn, nur ein Busverkehr, der auch nicht immer fährt. Also haben wir uns dazu entschieden, bei meinen Eltern zu wohnen (wohnen bei uns im Ort).

In den Unterlagen unserer Hausratversicherung steht, dass diese die sog. Hotelkosten für max. 100, bzw. 180Tage übernimmt und dass der Tagessatz 1, bzw. 3Promille der Versicherungssumme (65.500,-) beträgt. 3Promille kommen mir jedoch etwas hoch vor, das wären am Tag ca. 190,-Euro.

Lg Kleinegini

Es tut mir Leid, aber auf diesem Gebiet habe ich keine Erfahrung.

Die Versicherung muss zahlen, aber die könnte die Mietminderung eventuell von der Gesamtsumme abziehen.
Einfach mal bei einer versicherung nachfragen. Nicht unbedingt bei der eigenen, man sollte keine schlafende Hunde wecken…
Schade, dass ich nicht richtig helfen konnte.

Grüße und viel Glück!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich weiß es zwar nicht 100%ig - aber ich glaube, es geht beides!

Guten Morgen:smile:
Ich würde lieber die 100% Mietminderung nehmen,und bei den Eltern wohnen bleiben.Wird ja nicht ewig dauern mit der Sanierung.Beides geht nicht.Zumindest nicht über meine Versicherung:smile:
Einen schönen Tag:smile:
LG Sonja:smile: