Unbewohnbarkeit!

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte gern wissen, wann ein Mietobjekt als unbewohnbar gilt.
Als Mängel sind in meinem Fall zu nennen:
Schimmel in mehreren Zimmern (Atemwege zweier Kinder bereits feststellbar), Unbeheizbarkeit von Küche (keine Heizung) und Badezimmer (nur kleiner Elektroheizer vorhanden), undichter Öltank mit Geruchsbildung im Keller, undichte Fenster und Türen. Ist die Familie einfach nur selbst schuld, dieses kleine Haus angemietet zu haben?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
mfg
O.S.

Hallo, tut mir leid, in dieser Angelegenheit kann ich leider nicht weiterhelfen. MfG Kockrick

Hallo,
ich weiss nicht, wie Sie mit dieser Frage auf mich kommen, denn da hab ich leider überhaupt keine Ahnung. Habe dieses Interessengebiet in meinem Profil auch nirgends ausgewählt.
MfG

Hallo Frau Schumann,
Was möchten Sie denn?
Kündigen? Ausziehen? Mindern?
MfG