Unbewusst defekte Kamera verkauft, Rechtslage?

Hallo, einmal angenommen Person A hat sich vor ca. 1 Jahr eine hochwertige Kamera in einem Fotoforum gebraucht gekauft. Kaufpreis ca. 2200€. Er hat dann das vergangene Jahr damit fotografiert und auch nie einen Defekt gehabt, ihm ist die Kamera nie heruntergefallen, angestossen oder sonst was.
Nun hat Person A diese Kamera im gleichen Forum an Person B weiterverkauft. Kaufpreis sagen wir ca. 1500€. Person A bietet Person B an, die Kamera vor einem Kauf bei ihm zuhause zu begutachten. Person B nimmt das Angebot auch an, sagt aber 1 Tag vorher ab, da er es terminlich nicht hinbekommt. Person A möge ihm die Kamera doch bitte per Paket zuschicken., was er auch tut.
Person B schickt nun die Kamera an den Hersteller bzw. einem Serviccenter, um eine Reinigung durchführen zu lassen, das ist bei diesen hochpreisigen Kameras als Service inclusive.
Nun sagt ihm das Servicecenter, dass es einen Schaden an der Kamera gibt, der Spiegelkasten wäre defekt, Reperatur würde ca. 700€ kosten.
Der Schaden würde je nach verwendetem Objektiv aber evtl. „auch nicht so auffallen“.
Wie wäre denn da die Rechtslage? Hat Person B Ansprüche an Person A?

MfG

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Das kommt ganz auf den Vertrag an.
Ohne einen expliziten und rechtlich möglichen Ausschluss hat der Käufer 6 Monate Gewährleistungsanspruch.

Hallo,

ziemlich unglaubwürdig,diese Aussage:

Nun sagt ihm das Servicecenter, dass es einen Schaden an der Kamera
gibt, der Spiegelkasten wäre defekt, Reperatur würde ca. 700€ kosten.
Der Schaden würde je nach verwendetem Objektiv aber evtl. „auch nicht so auffallen“

Entweder funktioniert der Spiegel oder nicht, denn davon hängt es ab ob der Elektronische Bildsensor das Licht des Objektives aufnehmen kann oder nicht.

Ich denke, das hier eine miese Abzockmasche laufen soll.

Hallo,

es wäre auch folgendes Szenarion denkbar: Person B besitzt die beschriebene Kamera mit dem Defekt bereits, kauft über Internet von Privat eine intaktes Model und behauptet, diese wäre defekt.
Daher die Frage: hat die von A verkaufte Kamera ein eideutiges Merkmal (z.B. auf einem Foto sichtbare Kratzerchen) oder eine Markierung?

Sowas kommt vor, deshalb teure Geräte vor Verkauf immer unauffällig markieren, dies in der Beschreibung erwähnen, und bei Beanstandung retour senden lassen zur eigenen Prüfung.

Gruß, Paran

Na ja, Abzocke wohl eher nicht. Ich habe den Kostenvoranschlag gesehen. Und er will ja am liebsten die Kamera auch zurück geben. Und erkennen würde ich die Kamera auf jeden Fall, schon alleine an der Seriennummer, aber auch an ganz spezifischen Kratzerchen…

wenn man keinerlei ahnung hat, sollte man einfach die finger stillhalten. du schreibst wie immer unsinn.

http://dejure.org/gesetze/BGB/475.html

dass etwas eine beschädigung wie zum beispiel einen riss oder eine erschlaffte feder hat, aber trotzdem noch funktioniert, ist dir unvorstellbar?

unvorstellbar…

Hallo,

Ich habe den Kostenvoranschlag gesehen

im Original doch wohl kaum und über das Internet kann ich dir sowas von echte 30 € Scheine zeigen :smile:

Meine Vermutung geht dahin, das der Betreffende zu geizig war,passende Objektive für dieses Modell zu verwenden und seine alten genommen hat.Meistens haut das ja hin aber man kann auch Pech haben und der 1 Millimeter zuviel trifft den Spiegel bzw. haut diesen aus der Mechanischen Befestigung .

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Hallo,

dann lass Dir das Gerät zurückschicken und schau es Dir an. Wenn es Dein Gerät ist, probiere es erstmal selbst aus oder/und lass es von einem Fachmann prüfen. Angesichts des Kaufpreises sind diese Nebenkosten kein Drama.
Ist ja möglich, dass sich bei schlechten Transportbedingungen ein Defekt eingestellt hat. Aber eine gute Kamera hält auch einiges aus.

Mir kommt das alles etwas seltsam vor - ich würds prüfen.

Gruß, Paran

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