Unbewusst falsche angaben in der Steuererklärung

A hat bei seiner 12er est geschludert und aus versehen eine spalte in der anlage V (einkünfte aus untervermietung) aus dem jahr 2011 mit einem verlust von ca. 8000 rübergezogen nach 2012.

der verlust ist faktisch nicht mehr vorhanden und eine korrekte veranlagung würde ohne diesen verlust sein.

der steuerbescheid ist schon da und das FA hat den fehler nicht gemerkt

wäre A zur klärung verpflichtet? (unabhängig von der moralischen verpflichtung)

danke

gruß inder

A hat bei seiner 12er est geschludert und aus versehen eine
spalte in der anlage V (einkünfte aus untervermietung) aus dem
jahr 2011 mit einem verlust von ca. 8000 rübergezogen nach
2012.

der verlust ist faktisch nicht mehr vorhanden und eine
korrekte veranlagung würde ohne diesen verlust sein.

der steuerbescheid ist schon da und das FA hat den fehler
nicht gemerkt

wäre A zur klärung verpflichtet? (unabhängig von der
moralischen verpflichtung)

Ja, ansonsten ist es im jetzigen Stadium Steuerhinterziehung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

§153 AO
.

Ja, ansonsten ist es im jetzigen Stadium Steuerhinterziehung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

vielen dank ronald,

weil A es bemerkt hat…!?

wenn er es nicht bemerkt hat und im nächsten jahr merkt es der SB beim FA, dann wäre zwar änderung möglich, aber ohne weitere konsequenz außer zinsen oder?

gruß inder

Ja, ansonsten ist es im jetzigen Stadium Steuerhinterziehung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

vielen dank ronald,

weil A es bemerkt hat…!?

Im Prinzip ja. Siehe den bereits von West12 erwähnten § 153 AO

wenn er es nicht bemerkt hat und im nächsten jahr merkt es der
SB beim FA, dann wäre zwar änderung möglich, aber ohne weitere
konsequenz außer zinsen oder?

Wenn es der SB glaubt, daß es der Steuerpflichtige nicht gemerkt hat, dann sollte es wohl ohne Konsequenzen sein. Außer den normal anfallenden Zinsen natürlich, hierzu § 233a AO.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald