Seit 2008 muss der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für die Kurzpflege eines Angehörigen (z.B. todkranke Mutter)max. 10 Tage unbezahlten Sonderurlaub gewähren. Weiss jemand ob das auch im Nachhinein möglich ist? Wenn also der AN bereits Erholungsurlaub genehmigt bekommen hat und dann in dieser Zeit ungeplant einen schwerkranken Angehörigen pflegen muss? Muss dem AN dann nachträglich noch unbez. Sonderurlaub genehmigt werden oder kann der AG das wie geplant einfach vom Erholungsurlaub abziehen?
Hallo (Nett, so eine Begrüßung, oder?)
Wenn also der AN bereits
Erholungsurlaub genehmigt bekommen hat und dann in dieser Zeit
ungeplant einen schwerkranken Angehörigen pflegen muss? Muss
dem AN dann nachträglich noch unbez. Sonderurlaub genehmigt
werden
Nein
oder kann der AG das wie geplant einfach vom
Erholungsurlaub abziehen?
Ja
Mangels Arbeitspflicht besteht auch kein Anspruch auf eine Freistellung.
Gruß, (auch eine Verabschiedung ist nett)
LeoLo
Hallo LeoLo,
ich danke Dir für Deine Antwort. Konnte sie erst heute lesen.
Gruß Anke