Hi.
Also, es geht um folgendes:
Ich arbeite im Schlachthof. Letztens fiel die komplette Pc-Anlage aus, also mussten wir warten bis es wieder weiterging.
Dann die Überraschung: auf dem Lohnzettel stand: Anweseneit von 7.00 bis 17.25 Uhr (10.35 St!), 4,34 St Wartezeit, 5,08 St Rahmenzahlung, - 3,32 St Gleitzeit.
Also zwar Anwesenheit bestätigt, aber nicht bezahlt, ausserdem wird 1 stunde der Anwesenheit garnicht bezahlt. Jeden Arbeistag. Wird da die Arbeitspause abgezogen?
Ich finde das nicht in Ordnung.
Ist ja nicht mein Fehler, wenn was kaputt ist und ich gar nicht arbeiten kann. Ist ja auch kein Einzelfall, letztes Monat fehlen mehr als 17 St, die ich mit Gleitzeit ausgleichen muß.
Hoffe jemand kann mir einen Rat geben.
MfG
Der Eisbär
Sehr geehrter Herr,
vorab erlauben SIe bitte folgende Anmerkung:
Meine Ausführungen sind keine Rechtsberatung und nur als Meinugn zu verstehen.
Zum Thema:
Arbeitszeiten von mindestens 390 Minuten (06:30 Std)und weniger als 540 Minuten (09:00 Std.) beinhalten per Gesetz 30 Minuten Pause. Längere Arbeitszeiten (ab 555 Minuten (9:15 Std.) beinhalten 45 Minuten Pause. Diese Pause(n) kann/können automatisch abgezogen werden.
Ist per Arbeitsvertrag oder Tarif eine höhere Pause vereinbart, so kommt diese zum Tragen. Die Pausenzeiten müssen in der Regel eingehalten werden. Abweichungen sind erlaubt, dürfen aber nicht die Regel sein.
In Ihrem Falle wären also bei 10:25 Minuten Bruttoarbeitszeit mindestens 45 Minuten Pause abzuziehen. Bliebe also eine Nettoarbeitszeit von 09:40, falls nichts anderes vereinbart.
Ausfälle jedweder Art sind Ihnen nicht anzulasten. Es sei denn, dies wäre Vertraglich vereinbart, so dass Sie in diesem Falle eine Art Bereitschaftsdienst haben. Solche Vereinbarungen können die zeitliche Vergütung stark reduzieren, so werden zum Beispiel je 8 Std. Bereitschaft eine Stunde Arbeitszeit angerechnet.
So etwas geht aber nicht einfach so, sondern bedarf einer Vereinbarung. Diese kann auch für den gesamten Betrieb gelten.
Gleitzeit wird immer dazu genutzt, Minderleistungen auszugleichen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Mit freundlichem Gruß
Service GeBITtech: http://www.GeBITtech.de
hallo.
Erst mal Danke für die schnelle Antwort.
Also ist es nicht zulässig, mir die Wartezeit für die Pc-Reparatur oder technische Probleme abzuziehen?
Werde meine Arbeitsvertag nochmal gründlich durchsehen.
Danke.