Hallo Oskar,
die Arbeitszeit im Rettungsdienst ist leider immer wieder ein leidiges Thema. An eurer Stelle würde ich mich da mal an die zuständige Gewerkschaft (ver.di oder DAG) wenden, die mittlerweile weitreichende Erfahrung mit diesem leidigen Thema hat.
ein Arbeitgeber (Rettungsdienst) hat 3 Wachen. Im 12-stündigen
Nachtdienst war es bisher so, dass auf Wache 1 12h bezahlt
werden, auf Wachen 2 und 3 10h.
Frage: Da gab es bisher keinen Widerspruch?
Jetzt soll es so sein, dass auf Wache 1 weiterhin 12 h bezahlt
werden, auf Wache 2 8h und auf Wache 3 6h.
6 h für 12 h Anwesenheitspflicht? Super, wenn also jemand auf Wache 3 ausschließlich Nachtdienste macht, müßte er ja nahezu jede Nacht arbeiten, um sein Arbeitszeit-Soll zu erfüllen.
Die Begründung ist, dass es auf Wache 1 mehr Einsätze gibt.
Meiner persönlichen Ansicht nach ist eine Splittung der Berechnung anhand des Einsatzaufkommens okay und gerechtfertigt. In Berlin gibt es m.W. 3 verschiedene Modelle, Innenstadtwachen mit hohem Einsatzaufkommen haben eine generell andere Bewertung als ruhigere Wachen am Stadtrand.
Das ist im Jahresdurchschnitt auch der Fall.
Schwankungen sind nun mal elementarer Bestandteil des Jobs…
Ist es nichtsdestotrotz überhaupt zulässig, dass innerhalb
eines Betriebes für gleich qualifiziertes Personal für die
gleiche Art der Arbeit nur das halbe Geld gezahlt wird?
Dürfte m.E. haltbar sein, siehe BF Berlin (wobei es bei Beamten ja immer noch was anderes ist). Andersrum gefragt: Ist es fair, dass jemand auf Wache 3 (der nachts durchpennt) das selbe hat wie ich auf Wache 1, der dauernd nachts raus muss?
Schließlich befinde ich mich 12h an meinem Arbeitsplatz, stehe
dem Arbeitgeber zur Verfügung, habe die Zeit nicht für mich.
Deswegen finde ich 6 h für 12 h Dienst ziemlich unverschämt.
Und wenn es was zu tun gibt, muss ich auch um 3 Uhr morgens
innerhalb einer Minute(!) den Auftrag entgegegenommen haben
und losgefahren sein.
Da wird es interessant: Habt ihr schriftlich, dass ihr auch nachts binnen einer Minute raus müßt?? Wenn das so ist ist das ganze nicht Bereitschaftsdienst, sondern Arbeitsbereitschaft (ich hoffe ich kriege das jetzt nicht durcheinander). Und bei der festen Vorgabe „eine Minute“ sind 6 h für 12 h nicht mehr machbar. Mein AG bzw. dessen Auftraggeber hat es nicht ohne Grund bis heute unterlassen, diese Minute schriftlich zu fixieren.
Alle Mitarbeiter haben den gleichen Arbeitsvertrag, nicht alle
haben sich die Wachen ausgesucht, viele wurden dahin
eingeteilt. Im Arbeitsvertrag steht auch nichts über diese
Regelung, das „ist einfach so“.
Frage: Habt ihr keinen Betriebsrat? Bei uns beruht die Regelung zur Arbeitszeit auf einer Betriebsvereinbarung zwischen AG und BR. Diese Betriebsvereinbarung ist quasi ebenso wie der Tarifvertrag Bestandteil des Arbeitsvertrags.
Am 18.2 entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt zum Thema Arbeitszeit im Rettungsdienst vor dem Hintergrund des EUGH-Urteils zur Arbeitszeit von Ärzten. Wenn sich das BAG dem EUGH-Urteil anschließt wird es eine Menge Neues geben…
Mein Tipp: Macht euren Betriebsrat heiß (wenn ihr keinen habt: Sofort organisieren!) und wendet euch an die Gewerkschaft (die haben mittlerweile genug Erfahrung in diesem leidigen Thema). Diese haben auch meist gezielte Ansprechpartner für den RettDienst. Falls die Vorgabe „eine Minute“ bisher nicht schriftlich existiert besteht auf ein Schriftstück. Des weiteren solltet ihr ab sofort Buch führen darüber, was ihr von wann bis wann genau auf der Wache getan habt, und das konsequent über mehrere Monate. Kann vor Gericht eine gute Argumentationshilfe sein.
MfG Claus