Unbezahlte Freistellung wegen Auslandsaufenthalt

Hallo,

angenommen, man möchte sich beruflich weiterentwickeln (und möchte zu einem späteren Zeitpunkt auswandern), plant, für einige Wochen/ Monate ins Ausland zu gehen und dort ein Praktikum oder ähnliches machen. Nun hat man aber hier in Deutschland einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst.

Eine Entsendung vom AG aus wurde verwährt (es gäbe die Möglichkeit über ERASMUS zu einem Personalaustausch).

Nun möchte man sowas auf eigene Faust organisieren, dafür aber nicht den Erholungsurlaub nutzen (wäre sicher auch verboten, wenn man im Ausland arbeiten möchte).

„Unbezahlter Urlaub“ also Sonderurlaub wird, nur gewährt, wenn ein Todesfall in der Familie, Umzug, Krankheit oder ähnliches vorliegt.

Wie nennt sich das, wenn man in solchem Fall „freinehmen“ möchte? Was muss man da beachten? Geht das überhaupt, dass man reibungslos wieder in den jetzigen Job einsteigt?

Hallo,

Nun hat man aber hier in Deutschland einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst.
Eine Entsendung vom AG aus wurde verwährt (es gäbe die Möglichkeit über ERASMUS zu einem Personalaustausch).

Nun möchte man sowas auf eigene Faust organisieren, dafür aber nicht den Erholungsurlaub nutzen (wäre sicher auch verboten, wenn man im Ausland arbeiten möchte).

Sogar, wenn man da im Inland arbeiten würde.

„Unbezahlter Urlaub“ also Sonderurlaub wird, nur gewährt, wenn ein Todesfall in der Familie, Umzug, Krankheit oder ähnliches vorliegt.

Wie nennt sich das, wenn man in solchem Fall „freinehmen“ möchte?

Also der TVöD nennt das Sonderurlaub bei vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgeltes.

Was muss man da beachten? Geht das überhaupt, dass man reibungslos wieder in den jetzigen Job einsteigt?

Also man möchte für privates Vergnügen frei haben, der AG, soll während dieser Zeit auf unbestimmte Zeit jemanden anstellen und diesen dann wieder raushauen, wenn es einem einfällt, dass man wieder zurück will? Nennen tut man sowas wohl ausgeprägte Anspruchsmentalität, die in bestimmten Beschäftigungsbereichen in Deutschland sehr ausgeprägt zu sein scheint.
Natürlich gibt es keinen Anspruch in dieser Form und Dimension. Wie soll denn da ein Arbeitgeber halbwegs vernünftig planen können, wenn seine Angestellten kommen und gehen, wie sie wollen? Wenn sowas nicht im Arbeits-, Traifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist, dann sieht es schlecht aus. Dann kommt nur noch Kulanz in Frage. Deswegen ist es wohl auch im TVöD eine Kann-Regelung. Gerade AG im öD werden sich da aber außerhalb der wichtigen Gründe bzw. bei der Bewertung des vorgebrachten als solchen schwer tun, da sie dann wohl Präzendenzfälle schaffen, auf die sich dann alle anderen auch berufen würden.
Es wird daher vor allem auf eine gute Begründung ankommen. Das richtige Parteibuch und die richtigen Beziehung können auch helfen. So wie Stellenausschreibungen gezielt auf einzelne Bewerber zugeschnitten werden, lassen sich bestimmt auch Begründungen formulieren, die es der entscheidenen Stelle erleichtern ihre Zustimmung zu geben. Das wird eben stark auf die konkreten Umstände vor Ort ankommen, womit daher auch die dort involvierten Personen die richtgen Ansprechpartner wären.
Möglicherweise will man aber auch gerade Kosten/Personal sparen und der Antrag kommt wie gerufen, um wenigsten für diese Zeit eben die Ausgaben für das Gehalt zu sparen, und alles geht reibungslos über die Bühne.
Also einfach mal den Antrag stellen und sich dafür ggf. von der Interessenvertretung des Vertrauens beraten lassen.

Grüße

Hallo,

gibt es im ÖD so etwas wie „Sabbatical“? Dann würde man natürlich unbezahlte Praktika machen, hätte ja aber ein (wenn auch geringfügig geringeres) Gehalt zur Verfügung.
Also bei meinem AG (freie Wirtschaft) wird sowas regelmäßig genutzt (auch von Führungskräften), hab aber keine Ahnung, ob das im ÖD vorgesehen ist.

Gruß
finnie