Eine Angestellte arbeitet Teilzeit Mittwochs bis Freitags 09:00 - 16:30 Uhr für 825,- Euro brutto im Monat. Im vergangenen Monat
ist sie 5 Tage unbezahlt Freigestellt worden… wie berechnet der Arbeitgeber die Lohnkürzung?
Herzlichen Dank.
Eine Angestellte arbeitet Teilzeit Mittwochs bis Freitags 09:00 - 16:30 Uhr für 825,- Euro brutto im Monat. Im vergangenen Monat
ist sie 5 Tage unbezahlt Freigestellt worden… wie berechnet der Arbeitgeber die Lohnkürzung?
Herzlichen Dank.
Hi Laura,
ich als guter Scheffe nähme das Jahresgehalt, teilte das durch die Arbeitswochen (52 minus Urlaub) und bekäme so den Wochenlohn. Das geteilt durch drei Tage pro Woche mal fünf unbezahlte Tage sollte ein gerechter Abzug sein. Oder nicht?
Gruß Ralf.
Eine Angestellte arbeitet Teilzeit Mittwochs bis Freitags
09:00 - 16:30 Uhr für 825,- Euro brutto im Monat. Im
vergangenen Monat
ist sie 5 Freigestellt worden… wie berechnet
der Arbeitgeber die Lohnkürzung?Herzlichen Dank.
Hallo Laura,
ich kenne nur die Formel vom öffentlichen Dienst. Hier wären die 825,-- Euro durch 4,348 und durch die Wochenarbeitszeit zu teilen und dann mit den unbezahlten Stunden multiplizieren.
Aber vielleicht gibt es ja einen Tarifvertrag, der das regelt.
Liebe Grüße
Karin
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