Dürfen Arbeitgeber bei Kurzarbeit im Arbeitsvertrag vereinbarte unbezahlte Mehrarbeit vom Lohn abziehen bzw. aufs Minustundenkonto packen? Ebenso im Fall von Urlaub oder Krankheit. In diesen Fällen hat der Arbeitnehmer ja gar nicht die Möglichkeit, die unbezahlte Mehrarbeit abzuleisten.
Hallo,
Dürfen Arbeitgeber bei Kurzarbeit im Arbeitsvertrag
vereinbarte unbezahlte Mehrarbeit vom Lohn abziehen bzw. aufs
Minustundenkonto packen? Ebenso im Fall von Urlaub oder
Krankheit. In diesen Fällen hat der Arbeitnehmer ja gar nicht
die Möglichkeit, die unbezahlte Mehrarbeit abzuleisten.
Ich kann mir sehr wenige Konstellationen vorstellen, in denen überhaupt eine unbezahlte Mehrarbeit sich wirksam vereinbaren lässt.
So etwas gibts bei Führungskräften bei einem Grundgehalt jenseits der 5000€ brutto.
Um was für einen Arbeitnehmer/Tätigkeitsprofil handelt es sich hier?
Gruß
Daniel
Hallo,
Quatsch. Es kommt darauf an, ob
- eine bestimmte Mehrarbeitsmenge definiert wurde, die mit dem Gehalt abgegolten sein soll und
- ob dieses Gehalt mit den abgegoltenen Mehrarbeitsstunden dann unangemessen ist, weil es z.B. weit unterhalb von für die Branche geltenden (aber im vorliegenden Fall nicht anwendbaren) Tarifen liegen würde.
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/pa…
Das kann ohne weiteres auch unterhalb von 5.000 Euro zulässig sein.
VG
EK
Da hast du allerdings recht… jedoch im Bezug auf die Ausgangsfrage halte ich es für fragwürdig, dass bei angeordneter Kurzarbeit eine nicht geleistete Mehrarbeit auf das Stundenkonto gebucht werden darf… aber vielleicht weiss das ja einer hier.
Gruss HighQ
Hallo,
auch wenn vertraglich vereinbart wurde, das Mehrarbeit in einem (zulässigen) Rahmen nicht vergütet wird, bleibt die Basis des Vertrages die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit.
Deswegen können wegen nicht geleisteter Mehrarbeit grundsätzlich keine Minusstunden anfallen.
Bei offizieller Kurzarbeit isd § 95 SGB III
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__95.html
reduziert sich die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung des betroffenen AN um die Zahl an Stunden, die der AG als Arbeitsausfall meldet. Solange der AN die entsprechend der AG-Anzeige reduzierte Stundenzahl erbringt, kann auch hier kein Stundenminus entstehen.
Die Fallschilderung mag sich zwar aus AG-Sicht kreativ anhören, ist aber vollkommen absurd.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
nur dass kein falscher Eindruck bzgl. meiner Antwort auf das Posting von Dan entsteht: Ich bin mit Dir völlig einer Meinung. Denn wenn ein Vertrag 40 Wochenstunden aufweist und 8 Stunden ohne extra Bezahlung abgegolten sein sollen, kann ja eine Leistung von 40 Stunden nicht bedeuten, dass man da 8 h im Soll wäre. Eine Mehrarbeit, die nicht anfällt, ist Glück für den Arbeitnehmer, denn er behält die pauschale Vergütung, die Pauschale streitet da zu seinen Gunsten.
So ist das eben mit Pauschalen, der Aufwand darf auch kleiner sein, ohne dass eine Forderung zu Lasten des Arbeitnehmers entsteht.
VG
EK