Kann ein Arbeitnehmer ein Arbeitverhältnis kündigen ohne Repressalien durch das Arbeitsamt zu erleiden, wenn der Arbeitgeber die Wochenarbeitszeit für über 18 Monate von 37h auf 42h anhebt, ohne das Gehalt entsprechend anzuheben? Das Gehalt wird also in diesem Beispiel immernoch für die im Arbeitsvertrag festgehaltenen 37 Wochenstunden gezahlt, während der Arbeitnehmer tatsächlich 42 Wochenstunden ableistet.
Ein Änderungsvertrag wurde weder vorgeschlagen noch je unterzeichnet.
Der Arbeitgeber behauptet, der Angestellte würde diese Mehrarbeit freiwillig leisten, ansonsten stünde es ihm schliesslich frei die Firma zu verlassen.
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Kann ein Arbeitnehmer ein Arbeitverhältnis kündigen ohne
Repressalien durch das Arbeitsamt zu erleiden, wenn der
Arbeitgeber die Wochenarbeitszeit für über 18 Monate von 37h
auf 42h anhebt, ohne das Gehalt entsprechend anzuheben?
Wie soll man denn das verstehen? Arbeitet der AN bereits 18 Monate unter den Bedingungen oder soll er erst?
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* = Hallo und MfG für Sparsame 
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Kann ein Arbeitnehmer ein Arbeitverhältnis kündigen ohne
Repressalien durch das Arbeitsamt zu erleiden, wenn der
Arbeitgeber die Wochenarbeitszeit für über 18 Monate von 37h
auf 42h anhebt, ohne das Gehalt entsprechend anzuheben?Wie soll man denn das verstehen? Arbeitet der AN bereits 18
Monate unter den Bedingungen oder soll er erst?
Er arbeitet bereits seit November '04 zu diesen Bedingungen.
Die Gehaltsberechnungen wurden geändert und er bekommt nicht, wie oben fälschlicherweise geschrieben, ca. 50€ netto mehr am Monatsende für die ca. 20h Mehrarbeit.
Hallo
Um die Ursprungsfrage erst einmal zu beantworten: ja, eine Sperre wird es fast 100% sicher geben. Aber der AN kann ja mal vorher zum AA und sich schriftlich geben lassen, wenn der Sachbearbeiter tatsächlich bereit ist, auf eine Sperre zu verzichten (wird aber Zeitverschwendung sein).
Ob man nach 18 Monaten nicht auch der Meinung sein kann, die Vertragsparteien hätten den AV konkludent geändert, kann man drüber streiten.
Mögliche „Lösung“ beider Probleme: Zum RA gehen und die Bezahlung aller nachweislich angefallenen Überstunden für die letzten 18 Monate einfordern. Bei Nichtzahlung mit Klage drohen. Evtl kündigt der AG dann von sich aus das AV und eine Sperre entfällt.
Bitte beachten, daß ich lediglich „Löung“ schrieb, nicht etwa „GUTE Lösung“. Das weiß man nie…
Gruß,
LeoLo
Hallo,
vielleichtkann man aus „Lösung“ eine „gute Lösung“ bekommen, indem man sich erst mal wegbewirbt (aus einem bestehenden, ungekündigten Arbeitsverhältnis) und dann kündigt.
Ansonsten nutzt eben dein AG die miese Situation am Arbeitsmarkt aus.
Gruß
Peter
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