Nehmen wir an ein Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeitern neben der regulären Pause die Möglichkeit unbezahlte Kurzpausen zu nehmen an.
Der Arbeitnehmer hat einen 35 Wochenstundenvertrag, arbeitet aber mind 45 Wochenstunden und sammelt so pro Tag ca. 1 Überstunde. Nun kommt der Arbeitgeber auf die Idee neben dem Arbeitskonto (welches vom Arbeitmehmer geführt wird und jederzeit durch den Arbeitgeber kontrollierbar ist), eine weitere Statisik (die von dem System mit dem der Arbeitnehmer arbeitet) zu führen, in der der Arbeitgeber weniger als 25% der Anwesenheitszeit als Pause sehen möchte. Nun schafft der Arbeitnehmer, es allerdings nicht auf diesen Wert zu kommen, allerdings liegt seine Anwesenheitszeit weiterhin inklusive der 30min gesetzlichen Pause auf eine Anwesenheitszeit von über 7 Std. Ist dies abmahnungswürdig?
Der Vertrag des Arbeitnehmer ist wie gesagt auf 35 Wochenstunden festgelegt, dass eine zweite Statistik geführt wird ist nicht im Arbeitsvertrag vermerkt, sondern einzig und allein das „offizielle“ Buchungssystem.
Verständnisfrage
Guten Morgen methadon!
eine
weitere Statisik
in der der Arbeitgeber weniger als 25%
der Anwesenheitszeit als Pause sehen möchte.
Jemand der acht Stunden anwesend ist, darf also nicht mehr als 2 Stunden Pause machen.
Nun schafft der
Arbeitnehmer es allerdings nicht auf diesen Wert zu kommen,
allerdings liegt seine Anwesenheitszeit weiterhin inklusive
der 30min gesetzlichen Pause auf eine Anwesenheitszeit von
über 7 Std. Ist dies abmahnungswürdig?
Das heisst, der Arbeitnehmer verbringt über 7 Stunden täglich beim AG.
Dabei werden täglich mehr als 105 Minuten= 1,75 Stunden Pause gemacht.
Ist das so richtig interpretiert?
verwirrte Grüsse
Ulli
Verständnisfrage 2
Nehmen wir an ein Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeitern neben
der regulären Pause die Möglichkeit unbezahlte Kurzpausen zu
nehmen an.
Der Arbeitnehmer hat einen 35 Wochenstundenvertrag, arbeitet
aber mind 45 Wochenstunden und sammelt so pro Tag ca. 1
Überstunde.
Bei mir wären das 2 Stunden am Tag und nicht eine.
Nun kommt der Arbeitgeber auf die Idee neben dem
Arbeitskonto (welches vom Arbeitmehmer geführt wird und
jederzeit durch den Arbeitgeber kontrollierbar ist), eine
weitere Statisik (die von dem System mit dem der Arbeitnehmer
arbeitet)
Die Klammeranmerkung verstehe ich gar nicht…
zu führen, in der der Arbeitgeber weniger als 25%
der Anwesenheitszeit als Pause sehen möchte. Nun schafft der
Arbeitnehmer, es allerdings nicht auf diesen Wert zu kommen,
allerdings liegt seine Anwesenheitszeit weiterhin inklusive
der 30min gesetzlichen Pause auf eine Anwesenheitszeit von
über 7 Std.
Anwesenheit 35 Stunden bei 45 Stunden Arbeit?
Ist dies abmahnungswürdig?
Für mich machen schon die beiden angemerkten Punkte die Frage völlig unverständlich. Mache Dir bitte noch mal Gedanken über die Darstellung und versuche den Sachverhalt verständlich zu erklären.
Gruß
Karsten
Hallo
es ist erstmal zu fragen, ob es in diesem fiktiven Fall eigentlich klar ist, daß Pausen generell unbezahlt sind!
Anwesenheit ist eben nicht gleich bezahlte Zeit.
Bezahlt wird nur ARBEITSZEIT.
Von daher ist es rein dienstplanabhängig, wieviel Pausen eingetragen oder vermerkt werden, sofern die Mindestpausenzeiten eingehalten werden.
Mindestpausenzeiten sagt aber auch nicht aus, daß diese bezahlt werden.
Ich glaube, da liegt der Verständnisfehler schon beim Ausgangsposting.
Eine 40 Stundenwoche heißt bei beispielsweise einer Stunden Pause eben 45 Stunden … nämlich 8 Arbeitsstunden pro Tag und 1 Pausenstunde - die natürlich im Haus oder außer Haus gemacht werden kann (Achtung - außer Haus ist nicht versichert über die Berufsgenossenschaft!)
Wendy
Schreib doch mal verständlich. (owt)
x
ok ich versuchs verständlicher zu machen… nach abzug der unezahlten pausen kommt der arbeitnehmer immer noch auf eine arbeitszeit von über 7 std. nun möchte der arbeitgeber allerdings nicht, dass der arbeitnehmer 135min pause macht (was 25% ensprechen würde, sondern nur 90 min pause), was dann aber 7,5 std arbeitszeit ensprechen würde. darf sich der arbeitnehmer dagegen wehren?
Hallo
Sehe ich das richtig: Jemand hat nen 35 Stunden Vertrag
Derzeit arbeitet jemand also z.B. von 8 Uhr bis 16:15 Uhr und hat zwischendurch 2 1/4 Stunden Pausen.
Jetzt soll dieser Jemand die gleiche Zeit anwesend sein, aber nur noch 1,5 Stunden Pause in dieser Zeit machen - also jeden Tag 45 Min mehr Arbeitszeit haben.
Das sind in der Woche 3,75 Std. mehr Arbeitszeit. Sollte also der Tarifvertrag von diesem Jemand nicht von 35 auf 38,75 Stunden verlängert worden sein (das kam ja auch in letzer Zeit mal vor - Mehrarbeit gegen Jobgarantie), dann wäre sicher zu überlegen, um ein Gehaltserhöhung zu bitten - im Rahmen von etwa 11 % - denn die Mehrarbeitszeit entspricht knapp 11 %
Grüße
Wendy
jein, ich machs noch einfacher
arbeitnehmer muss 35 wochenstunden ableisten. firma gewährt unbezahlte kurzpausen. kann dieser jemand nun auch 40 std pro woche arbeiten und diese 5 std über die tage als zusätliche pausenzeit nutzen?
Hallo
weißt Du - eigentlich ist es ganz einfach:
Dieser Jemand und der Arbeitgeber müssen sich einig sein - denn ein Arbeitnehmer kann seine Arbeitszeiten normalerweise nicht nehmen, wie er lustig ist, sondern muß sich den Gegebenheiten der Firma anpassen.
Macht ja wenig Sinn, wenn ein Verkäufer lieber ab 6 Uhr arbeitet, wenn der Laden nunmal erst ab 9 Uhr aufmacht.
Und wenn er 100 x ab 6 uhr fleißiger und motivierter wäre.
Wenn der Arbeitgeber nunmal die 35 Wochenstunden in einem anderen Turnus abgearbeitet haben möchte, als der Arbeitnehmer, werden die beiden ein Problem haben. Und je nachdem, wer wen dringender braucht, wird sich das Problem durch nachgeben lösen.
Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht - einklagen wird man es ebenfalls kaum können.
Wendy
jein, ich machs noch einfacher
arbeitnehmer muss 35 wochenstunden ableisten. firma gewährt
unbezahlte kurzpausen. kann dieser jemand nun auch 40 std pro
woche arbeiten und diese 5 std über die tage als zusätliche
pausenzeit nutzen?