Darf ich als azubildene unbezahlte überstunde machen?ich bin mindejährig und muss manchmal von 7.00 bis 20 arbeiten. Wo kann ich es melden und wo kann ich mich darüber informieren.
Danke
Darf ich als azubildene unbezahlte überstunde machen?ich bin
mindejährig und muss manchmal von 7.00 bis 20 arbeiten. Wo
kann ich es melden und wo kann ich mich darüber informieren.
Danke
Hallo Phantiet,
gerne beantworte ich Deine Frage und kann gleich sagen, dass Du am Tag maximal 8,5 Std. arbeiten darfts und in der Woche nicht mehr als 40 Std. Da kannst Du darauf bestehen. Unterstützung bekommst Du da von der Industrie- und Handelskammer.
Nachfolgend noch eine Ausschnitt aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche. Wird die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen verkürzt, kann die Arbeitszeit an anderen Tagen auf maximal 8,5 Stunden verlängert werden (§ 8). Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden stehen dem Jugendlichen 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden täglicher Arbeitszeit 60 Minuten Ruhepause zu.
Dabei muss die erste Pause spätestens nach 4,5 Stunden eingelegt werden, mindestens 15 Minuten dauern und darf frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen (§ 11).
Ich hoffe ich kann Dir mit diesen Angaben helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter
Danke sehr sie haben mich sehr weitergeholfen