ich mache mir gerade Gedanken um eine fiktive Situation.
Mal angenommen ein Arbeitnehmer X hat einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber Y mit Lohn Z. Im Arbeitsvertrag ist nun angegeben, dass 30 Überstunden pro Monat mit dem Lohn Z abgeglichen sind. Alles über 30 wird bezahlt.
Die Frage welche sich mir jetzt stellt, was passiert mit den Überstunden welche pro Monat sagen wir mal 10-15 betragen. Diese werden ja laut Arbeitsvertrag dem Arbeitnehmer X nicht bezahlt. Diese summieren sich natürlich im laufe eines Jahre auf eine beachtliche Summe von über 100 h.
Hat der Arbeitnehmer X irgendeine rechtliche Grundlage sich diese in irgendeiner Art vergüten zu lassen?
erlöschen dann alle Überstunden pro Monat einfach?
dass 30 Überstunden pro Monat mit dem Lohn Z abgeglichen sind.
Dieser Satz ist doch eindeutig. Ich verstehe dein Verständnisproblem nicht. Die Überstunden werden monatlich gerechnet, genau so wie deine AZ und dein Lohn eben auch monatlich berechnet werden.
erlöschen dann alle Überstunden pro Monat einfach?
Hallo,
kann man das denn missverstehen? Es ist doch eindeutig geregelt, dass es für die Überstunden keine weitere Vergütung mehr gibt, denn sie sind doch schon mit dem Gehalt bezahlt.
Ob das Gehalt bei x+30 Stunden im Monat noch angemessen ist, insbesondere ob da ggf. verbindliche Gehaltsvorschriften bestehen (Tarifvertrag, AEntsG, AÜG, Gleichbehandlungsgrundsatz, …), die bei x+30 unterschritten sind, könnte natürlich noch geprüft werden.