Unbezahlte Überstunden vertraglich festlegen

Hallo,

ist es rechtmäßig und üblich, in einem Arbeitsvertrag festzulegen, dass bei einer 40h-Woche die ersten 5 Überstunden pro Woche nicht ausgezahlt oder anderweitig abgegolten werden? Es handelt sich um einen KLeinbetrieb. Ein TV besteht nicht.

Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo,

ist es rechtmäßig und üblich, in einem Arbeitsvertrag
festzulegen, dass bei einer 40h-Woche die ersten 5 Überstunden
pro Woche nicht ausgezahlt oder anderweitig abgegolten werden?

Was soll bitte in dem Fall ‚‚anderweitig abgegolten‘‘ heißen?

MfG

z.B. Freizeitausgleich für die geleisteten Überstunden.

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z.B. Freizeitausgleich für die geleisteten Überstunden.

Natürlich kann man das vereinbaren. Ist auch völlig legitim.