Hallo zusammen,
ich habe vor zwei Wochen mehrere Artikel verkauft und auch eine individuelle Glückwunsch-Mail verschickt (nochmal die Kontonummer genannt). Fast alle Transaktionen sind längst erledigt, auch die Bewertungen sind schon gemacht.
Allerdings habe ich da einen, recht preiswerten, Artikel, wo ich vom Käufer noch garkeine Reaktion (geschweige denn Zahlung) habe. Er hat auch in der letzten Zeit zwei „rote“ bekommen wegen Nichtzahlung. Bei den „grünen“ vermute ich, dass die Verkäufer nur aus Angst vor Rache so bewertet haben, denn wenn man Verkaufs- und Bewertungsdatum vergleicht, liegen da immer mindestens vier Wochen dazwischen. (Ich weiss, dass einige nicht immer gleich bewerten, aber das ist hier bei allen so.)
Frage nun - was meint ihr:
Soll ich den noch per Mail anmahnen, oder gleich über ebay den unbezahlten Artikel reklamieren ? Einerseits ist eine Vorwarnung zwar „netter“ als gleich über ebay zu gehen, mit der ebay-Meldung sichere ich mich aber vor einer „roten“. Wäre so eine Mahnung überhaupt erforderlich/üblich ? Ich könnte als Kompromiss ja noch eine Woche warten und dann den ebay-Prozess anstossen. Wie gesagt, er kann nicht sagen, dass er keine Kontonummer hatte. Die steht sowohl bei Überweisung plus als auch in meiner Glückwunsch-Mail.
VIelen Dank für eure Antworten
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo,
2 Wochen sollten wohl ausreichen. Melde bei ebay den unbezahlten Artikel, dann gibt es keine Ausreden wie „Email im Spamfilter“ oder so, dann ist festgehalten, dass er benachrichtigt wurde.
Gruß,
Myriam
Hallo,
wie schnell die Bezahlung erfolgen muss ist Ansichtssache. Wenn der Verkäufer keine genauen Angaben zur Zahlungsfrist macht, gehe ich als Käufer davon aus, dass Bezahlung binnen 14 Tagen wohl im Rahmen liegt und würde mich über eine gemeldete Unstimmigkeit schon am 15. Tag ärgern.
Als Verkäufer gebe ich meinen Käufern 14 Tage Zeit zur Zahlung (AGB), schicke nach 3 Wochen eine Zahlungserinnerung via ebay, die ist dann auch in den meine ebay Nachrichten gespeichert und der Versand somit nachweisbar. Wenn ein paar Tage später keine Reaktion kommt melde ich ebay eine Unstimmigkeit.
Fristmäßig muss man nur beachten, dass die Unstimmigkeiten wegen Nichtzahlung binnen 6 Wochen gemeldet werden, sonst bekommt man keine Gebühren zurück.
Gegen negative Bewertungen ist der Verkäufer geschützt bei gemeldeter Unstimmigkeit Nichtzahlung, keiner Antwort des Käufers und setzen des Käufer auf die Sperrliste.
Stephanie
Ist gesetzlich geregelt
Hallo,
wie schnell die Bezahlung erfolgen muss ist Ansichtssache.
Nein, ist es nicht. Sofern nichts ausdrücklich vereinbart ist: Sofort.
BGB § 271 Leistungszeit
(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
Wenn der Verkäufer keine genauen Angaben zur Zahlungsfrist
macht, gehe ich als Käufer davon aus, dass Bezahlung binnen 14
Tagen wohl im Rahmen liegt und würde mich über eine gemeldete
Unstimmigkeit schon am 15. Tag ärgern.
Das hieße dann, dass man sich als Verkäufer auch 14 Tage Zeit lassen dürfte, die Ware zu verschicken? Nein, auch hier gilt § 271.
Gruß
S.J.
Hallo
das kommt immer wieder mal vor.
Ich schreibe die Leute per E-Mail an (Empfangsbestätigung anfordern), mit der freundlichen Bitte, innerhalb von 3 Tagen eine Rückmeldung zu geben, ob und ggf. wann nicht überwiesen wurde oder ob es irgend ein Problem gibt. Nach Ablauf der 3 Tage melde ich das dann bei Ebay als Streitfall. Ist es so weit gekommen, so zeigt meine Erfahrung, kommt auch kein Geld mehr und der Käufer geht für immer auf Tauchstation.
Wichtig ist aber auch, schon im Auktionstext zu erwähnen, bis wann man eine Zahlung erwartet. Ich gebe immer 7 Tage an, was dicke reichen sollte (schaffen es doch 99% der Käufer). Nach 10 Tagen frage ich dann nach (s.o.).
Gleich bei Ebay melden finde ich nicht okay. Man kann jedoch schon in einer Erinnerungsmail darauf hinweisen, dass man dies vorsorglich parallel tun wird, erklären warum und mitteilen, dass die Meldung bei Ebay keinerlei Auswirkungen hat, wenn der Käufer zahlt.
Gruß
S.J.
Frage nun - was meint ihr:
Soll ich den noch per Mail anmahnen, oder gleich über ebay den
unbezahlten Artikel reklamieren ? Einerseits ist eine
Vorwarnung zwar „netter“ als gleich über ebay zu gehen, mit
der ebay-Meldung sichere ich mich aber vor einer „roten“. Wäre
so eine Mahnung überhaupt erforderlich/üblich ? Ich könnte als
Kompromiss ja noch eine Woche warten und dann den ebay-Prozess
anstossen. Wie gesagt, er kann nicht sagen, dass er keine
Kontonummer hatte. Die steht sowohl bei Überweisung plus als
auch in meiner Glückwunsch-Mail.
VIelen Dank für eure Antworten
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo,
wie schnell die Bezahlung erfolgen muss ist Ansichtssache.
Nein, ist es nicht. Sofern nichts ausdrücklich vereinbart ist:
Sofort.
BGB § 271 Leistungszeit
(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den
Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung
sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
naja, ich bin kein Anwalt und habe SO genau noch nicht in das Gesetz geguckt. In der Praxis hat sich aber bei einigen hundert ebay Einkäufen noch kein Verkäufer, der keine Zahlungsfrist gesetzt hatte, über Zahlung binnen 1-2 Wochen beschwert. Sollte ein Verkäufer doch plötzlich Stunk machen und ohne Begründung und Vorankündigung Zahlung „sofort“ verlangen, käme der definitiv auf meine einmal und NIE WIEDER Liste.
Einzige Ausnahme für unangekündigten Zahlungsdruck würde ich sehen z. B. bei Konzertkarten und anderen Sachen mit Verfallsdatum, Umzug und Räumungsverkauf und sehr großen Teilen die dem Verkäufer Lagerschwierigkeiten machen.
Stephanie
[…]Sollte ein Verkäufer doch plötzlich Stunk machen
und ohne Begründung und Vorankündigung Zahlung „sofort“
verlangen, käme der definitiv auf meine einmal und NIE WIEDER
Liste.
So so. Ich gehe davon aus, dass du erwartest, dass sich Verkäufer an geltendes Recht halten. Erwarten diese das selbe von Dir, willst Du mit denen nichts mehr zu tun haben.
By the way: Wenn etwas gesetzlich geregelt ist, bedarf es weder „Begründung noch Vorankündigung“ sondern sofort ist eben sofort.
Interessante Auffassung …
Entspricht aber leider dem üblichen Verhalten deutscher Kunden: „Ich habe nur Rechte, aber keine Pflichten“.
Na ja. Mach was du für richtig hälst.
Gruß
S.J.
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Hallo,
By the way: Wenn etwas gesetzlich geregelt ist, bedarf es
weder „Begründung noch Vorankündigung“ sondern sofort ist eben
sofort.
Mag sein, damit macht sich ein Verkäufer aber sicher bei der Kundschaft nicht beliebt. Vermutlich würde sich so etwas auch mit wenig begeisterten Kommentaren in den Bewertungen niederschlagen und solange ein solcher Verkäufer nicht gerade eine Rarität verkauft, die ich unbedingt brauche mache ich einen weiten Bogen darum.
Entspricht aber leider dem üblichen Verhalten deutscher
Kunden: „Ich habe nur Rechte, aber keine Pflichten“.
Na ja. Mach was du für richtig hälst.
Als Verkäufer versuche ich alle Käufer entgegenkommend zu behandeln, als Käufer erwarte ich das Gleiche. Eine Reihe meiner Stammverkäufer weiss, dass ich gerne Sammle und gesteht mir unbesehen 2-3 Wochen Sammel- und Zahlungsfrist zu, da ich alle paar Wochen dort einkaufe. Die wenigen Ausnahmen von 1-2 Verkäufern, die z. B. prinzipiell gegen Sammeln sind, sind bei mir auf einer schwarzen Liste gelandet. Für die meisten Produkte gibt es bei ebay genügend Verkäufer zur Auswahl, dass ich mir keine pingeligen und / oder unfreundlichen Verkäufer antun muss.
Stephanie