Krankschreibung in den ersten 28 Tagen bei einem neuen AG,
Krankschreibung umfasste 1 Tag.
Nun bezahlt die KK nicht den 1 Krankheitstag mit der Begündung, dass erst Anspruch auf Krankengeld ab dem 2. Tag besteht.
Stimmt das ?
Krankschreibung in den ersten 28 Tagen bei einem neuen AG,
Krankschreibung umfasste 1 Tag.
Nun bezahlt die KK nicht den 1 Krankheitstag mit der Begündung, dass erst Anspruch auf Krankengeld ab dem 2. Tag besteht.
Stimmt das ?