Unbezahlter Sonderurlaub

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin Beamtin und habe ein Jahr unbezahlten Urlaub aus persönlichen Gründen (Weltreise) bei meinem Dienstherren beantragt. Ich habe eine Ablehnung des Antrages erhalten mit der Begründung, dass dienstliche Belange entgegen stehen. Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Antrag? Gibt es einen Rechtsanspruch? muss im Falle einer Ablehnung eine ausführliche Begründung seitens des Dienstherren erfolgen, worin die dientlichen Belange bestehen? Bei meinen Recherchen bin ich bisher auf nichts gestoßen, was mir wirklich weiterhelfen könnte. Die einschlägigen Gesetzestexten sind in dieser Hinsicht auch nicht sehr aufschlussreich.
Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

Gruß Doro

Hallo liebe Doro,

das ist ja wirklich eine so unverschämte, unfassbare Dreistigkeit, die Dir da widerfahren ist! Ich finde, man müsste Dir die besten Anwälte Deutschlands (ach, was sage ich: weltweit, natürlich) zur Seite stellen um gegen diese himmelschreiende Ungerechtigkeit anzugehen! Kostenlos (für Dich) versteht sich! Das geht ja wohl nicht! Schliesslich soll doch gefälligst jeder einen Rechtsanspruch auf ein Jahr Auszeit - und anschliessend den gleichen Job nahtlos wieder, versteht sich - haben! Ansonsten, wo kämen wir denn da hin! Falls das mit den kostenlosen Rechtsanwälten nicht klappt, sag Bescheid, dann starte ich eine Schweizweite Sammlung für Dich und Dein Anliegen!

Und bevor ich nun im ALK-Brett als „gemeiner Antworter des Tages/Monats/Jahres“ angeprangert werde, nochmal langsam. Du bist also Beamtin. Du möchtest gerne eine Weltreise machen. Du möchtest gerne ein Jahr unbezahlten Urlaub haben. Danach möchtest Du wieder an Deinen alten Arbeitsplatz zurück. Soweit richtig? Das ist auch ein kluges Ansinnen, so manch einer kehrte gereift von einer Weltreise zurück :wink:

Aaaber: versetz Dich doch mal in Deinen Arbeitgeber. Du hast - eventuell in einem Team mit Kollegen - irgendeinen Aufgabenbereich zu betreuen. Du hast einiges Wissen, kennst Details in Deinem Aufgabenbereich, wo Deine Kollegen nicht so „drin stecken“. Nun willst Du also für ein Jahr fehlen. Das heisst nun, dass Deine Arbeit - wo sie nicht liegenbleiben kann und soll - von irgendjemandem erledigt werden muss.
Klar, bis zu einem gewissen Teil können das Deine Kollegen im Team übernehmen. Aber könnten sie dies dauerhaft und zu 100% wärest Du überflüssig, und das bist Du doch sicher nicht, oder? Sprich, es braucht eine Vertretung für Dich. Ich ahne ja nicht, was man als „Dipl.Verwaltungswirtin“ so für eine Ausbildung hat, jedoch lässt mich das „Dipl.“ auf einen - wie auch immer gearteten - Universitätsabschluss schliessen. Das heisst, Du machst keinen Idiotenjob im Sinne von „Teil einlegen, roten Knopf drücken, Teil rausnehmen“ sondern was aufwendigeres. Also nichts, wo man Dich durch einen beliebigen, dahergelaufenen Menschen ersetzen kann, sondern es braucht eine gute und vor allem passende Qualifikation.

Nun soll also Dein Arbeitgeber die Mühe auf sich nehmen, eine Stelle auszuschreiben, Bewerber zu sortieren, eine passende Vertretung zu finden, dieselbe einzuarbeiten. Dir ist aber schon klar, dass sowas richtig viel Zeit und Geld kostet? Ganz davon abgesehen, dass Du sicherlich ein gewisses „Insiderwissen“ über Dein Projekt hast, das heisst in diesem Jahr wird es einfach durch Dinge, die Deine Vertretung nicht wissen kann zu erheblichen „Reibungsverlusten“ kommen.

Ganz davon abgesehen gibt’s zwar in Deutschland ne Menge Arbeitslose, aber die allermeisten davon wollen doch lieber einen unbefristeten Job als „nur“ eine Vertretung für ein Jahr. Es könnte also Probleme geben, so jemanden zu finden. (Achtung: Könnte! Nicht MUSS! Kürzlich hatten wir hier im Brett einen ganz netten Verwaltungswirt, der das bestimmt machen würde!)

Trotzdem gibt es natürlich eine Chance für Dich. Aber nicht über „Rechtsanspruch“ sondern über freundliche Nachfrage. Vielleicht unterstützen Dich ja Deine Vorgesetzten (Teamleiter, Abteilungsleiter, Amtsleiter). Vielleicht gibt es eine Lösung („au fein, dann kann ja Frollein Müller wenn sie aus dem Schwangerschaftsurlaub zurückkommt Ihren Job machen. Und nach dem Jahr kann und-so-weiter“). Es KANN solche Lösungen geben. Die erfordern aber viele Gespräche, Kompromisse (vielleicht gehst Du nicht ein ganzes Jahr sondern nur ein halbes? Vielleicht gehst Du nicht im Oktober 2006 sondern erst im Mai 2007 etc.) und viel Koordination. Meiner Meinung nach darfst Du so eine Sache als „Bonbon“ bzw. Entgegenkommen Deines Arbeitgebers betrachten.

Ich habe eine Ablehnung des Antrages erhalten mit
der Begründung, dass dienstliche Belange entgegen stehen.

Kurz gesagt: Du hattest bei der Antragstellung keinen (sinnvollen) Plan dargelegt, wer in dieser Zeit Deinen Job machen soll. Dann hol das nach! Rede mit Vorgesetzten und betroffenen Kollegen! Arbeite einen Vorschlag aus! Und dann reiche den Antrag nochmal ein.

Achja, alternativ kannst Du natürlich Deinen Job verlassen (ich glaub, Kündigung nennt sich bei Beamten etwas anders…) und nach dem Jahr was anderes suchen. Ob das jedoch in der heutigen Zeit eine wirklich gute Idee ist, wage ich nicht zu beurteilen.

*wink* und viel Glück

Petzi

hey petzi,

finde ich ehrlich gesagt ziemlich unverschämt, deine antwort an doro. und das meine ich ernst. doro hat hier ganz sachlich gefragt, was man machen kann in so einem fall und mehr nicht. sie hat ja nicht einmal eine wertung abgegeben bez. der entscheidung ihres dienstherren!
mir hat man früher mal gesagt: „fragen kostet nichts.“
was du geantwortet hast, war jedoch eine böse, zornige mail - und das auch noch pseudo-lustig verpackt.

außerdem weiß ich nicht mal, was doro mit deinen ausführungen gegen ende deines textes anfangen soll. du hast schlicht und einfach keine ahnung von solchen verwaltungsangelegenheiten.
nicht, dass du mich falsch verstehst, ich äußere mich auch oft zu sachen, von denen ich keine ahnung habe, aber nicht, wenn’s noch nicht einmal gut gemeint ist.

wollte ich nur mal loswerden, gruß,

peter

Hallo Petzi,

Deine Antwort gehört zu den schlimmsten, die ich in diesem Forum in letzter Zeit gelesen habe.

Arrogant und „moralapostelisch“ kommst Du meiner Meinung nach daher und fährst Doro an, ohne irgendwelche Hintergründe bei ihr zu kennen. Abgesehen davon, dass Du in keinerlei Art und Weise auf ihre Fragestellung eingegangen bist und in keinem Fall hilfreich warst. Deine Ansichten gehören, wie ich finde, an einen Stammtisch, wo viel Bild-Zeitung (Schweiz: Blick) gelesen wird oder sonstwo hin. Aber nicht hierhin. Das Brett nennt sich schließlich „Job & Karriere“.

Meine Meinung interessiert Dich nicht? Siehst Du, Doro wollte Deine Meinung bestimmt auch nicht wissen.

Ich wünsche Dir bald bessere Laune und sende viele Grüße in mein Lieblingsland.

Pauli

Hallo,

ich würde als allerstes mal mit dem Personalrat reden, die sollten Dir weiterhelfen können.

&Tschüß

Wolfgang

Hallo Doro, ohne dich hier weglocken zu wollen … aber hier http://www.recht.de/phpbb/index.php gibts speziell ein Forum für Beamtenrecht (einen Versuch, dort ebenfalls nachzufragen, ist es zumindest wert).

Auch wenn ich paar minimale Grundkenntnisse im Arbeitsrecht habe, so kann ich dir da leider nicht helfen, weil Arbeits- und Beamtenrecht nicht vergleichbar sind.

MfG

Warum? Ich finde Petzi hat mehr als recht!
Beamte (vorwiegend Lehrer) können jahrelang ihrem Job fernbleiben, oder was anderes tun (z.B. Bundesligatrainer) und dann später ohne Probleme in ihren Job zurück.
Kein Wunder, dass wir diese PISA-Ergebnisse haben…

Jedi

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hallo an alle,

ich musste feststellen, dass meine frage hier eine grundsatzdiskussion ausgelöst hat, zu der ich kurz etwas bemerken möchte. sicher haben „die beamten“ bei einem großteil der bevölkerung nicht den besten ruf, aber man sollte nicht alle über einen Kamm scheren und ihre „vorteile“ sind auch nicht immer vorteile. ich glaube, in der privatwirtschaft haben auch die leute so ihre vorteile. sei es drum. ich bin nunmal aufgrund meiner Stelle verbeamtet, kann die situation auch nicht ändern und es gelten bestimmte gesetze. aber trotzdem bin ich ein normaler mensch, der auch seine träume hat und nun versucht sich einen davon zu erfüllen. der prozeß, die ursprüngliche idee auch tatsächlich umzusetzen hat fast 3 jahre gedauert und es hat mich große überwindung und mut gekostet, diesen schritt zu wagen. so eine reise macht man nicht mal so nebenbei. und wie richtig bemerkt wurde, fragen kostet nix und es steht jedem frei selbiges zu tun oder nicht.
ich dachte halt, dass ich hier leute finde, die bereits die gleichen oder ähnliche erfahren gemacht haben und mir tipps geben können.
ich danke jedenfalls allen, die mir im positiven sinne geantwort haben.

viele grüße doro

Hallo Doro,

ich musste feststellen, dass meine frage hier eine
grundsatzdiskussion ausgelöst hat, zu der ich kurz etwas
bemerken möchte.

irgendwie naheligend, wenn jemand in einem Posting fas schon postuliert, dass ein Jahr unbezahlter Urlaub zu den Rechtsansprüchen gehört. Ich habe dieses in Deinem Ursprungsposting ähnlich wie Petzi verstanden.

ich glaube, in der privatwirtschaft
haben auch die leute so ihre vorteile.

Ein Anspruch auf ein Jahr unbezahlten Urlaub mit dern Garantie auf den gleichen Arbeitsplatz zu kommen gehört sicher nicht dazu.

aber trotzdem bin ich ein normaler mensch, der auch seine träume
hat und nun versucht sich einen davon zu erfüllen.

Das sei Dir unbenommen, aber frage doch bitte nicht so, dass rüberkommt, dass Du glaubst, einen Rechtsanspruch darauf zu haben.

der prozeß, die ursprüngliche idee auch tatsächlich umzusetzen hat fast 3
jahre gedauert und es hat mich große überwindung und mut
gekostet, diesen schritt zu wagen.

Hm, es gibt viele Dinge im Leben, die „große Überwindung kosten“. Und dennoch beschert einem die Überwindung des inneren Schweinhundes und anderer Probleme leider immer noch keinen Rechtsanspruch auf Erfolg.

ich dachte halt, dass ich hier leute finde, die bereits die
gleichen oder ähnliche erfahren gemacht haben und mir tipps
geben können.

Und es gibt halt auch Menschen, die andere Erfahrungen gemacht haben, und Dir aus ihrem Erfahrungshorizont antworten.

Gruß, Karin

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Hallo Doro,

sieh doch mal hier nach

http://gew.de/Binaries/Binary3970/sabbatjahr.pdf

dort werden wohl die Bedingungen und Möglichkeiten gerade auch für Beamte in den einzelnen Bundesländern sehr deutlich beschrieben.

Gruß
Nita

Servus,

also jetzt mach mal halblang. Ich hab definitiv schon „schlimmere“ Antworten in diesem Forum gelesen, und nur weil Dir die Meinung nicht passt bzw. die direkte Art diese zu äußern brauchst Du Deinen Vorredner nicht als arrogant bezeichnen, das geht von einer sachlichen Dimension in die persönliche und zeugt nicht von Persönlichkeit.

Ich bin der Meinung Dein Vorredner hat vollkommen recht, sicher kann man als Beamter versuchen unbezahlten Urlaub zu bekommen, wieso nicht. Aber daraus einen Rechtsanspruch abzuleiten oder zu suchen und diesen dann durchzusetzen zeigt doch eine gewisse Unverschämtheit. Das ist die typische Art der Deutschen, nur nebenbei gesagt, sofort mit dem Gesetz anfangen und zum Anwalt rennen. Vielleicht würde es nicht schaden mal einen Blick ins Ausland zu werfen? Wo bitteschön gibt es denn für jeden Beamten der gerade Lust und Laune dazu hat - und um nichts anderes geht es bei einer Weltreise - die Möglichkeit einfach ein Jahr nicht zur Arbeit zu kommen? Und danach aber bitteschön wieder an den selben Arbeitsplatz etc.?

Vielleicht sind manche einfach ein wenig verwöhnt, ein „normaler“ Arbeitnehmer kann ja mal versuchen ein Jahr nicht zur Arbeit zu kommen, da kann er aber gleich kündigen und sich danach einen neuen Job suchen, wieso sollte das für einen Beamten anders sein?

Und nebenbei gesagt, eine durchaus vernünftige wenn auch diskussionswürde Antwort zu geben (schließliche befinden wir uns in einem Forum in dem man miteinander reden kann) hat mit Bild-Zeitungs Niveau nicht viel zu tun, im Gegensatz zu einem persönlichen Angriff weil Dir die Meinung nicht passt. DAS passt doch zur Bild-Zeitung / Stammtischniveau.

Ach ja, vermutlich interessiert Doro seine Meinung wirklich nicht, aber er hat einen Standpunkt erläutert und das ausführlich und sachlich, Dein Beitrag war einfach nur unnötig.

Aber sie hat sich sicher gefreut dass sich hier jemand zum Retter der entmachteten aufspielt.

Grüße,
Sebastian

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Widerspruch :smile:)

Das ist die typische Art
der Deutschen, nur nebenbei gesagt, sofort mit dem Gesetz
anfangen und zum Anwalt rennen.

Aber, aber.

Das ist evtl. die typische Art deutscher Beamter, als 08/15 Deutscher möchte ich mich davon doch eher distanzieren.

-))

Gruß

S.J.