Unbezahlter urlaub

hallo,

habe eine frage bezüglich unbezahlten urlaubs.
wenn man unbezahlten urlaub für einen monat nehmen möchte (oder auch für drei wochen), wie verhält es sich dann bezüglich der anrechnung der tage?

heißt, werden feiertage, die im dezember ja nun mal vemehrt auftreten, irgendwie angerechnet oder ist man selber schuld, wenn man den unbezahlten urlaub gerade in diesem monat nimmt??
wird also mit reinen „urlaubstagen“ gerechnet oder wird der gesamte monat gesehen?

gruß

Hallo,

habe eine frage bezüglich unbezahlten urlaubs.
wenn man unbezahlten urlaub für einen monat nehmen möchte
(oder auch für drei wochen), wie verhält es sich dann
bezüglich der anrechnung der tage?

Mit Urlaub im Sinne des BUrlG, hat das doch gar nichts zu tun. Der AG gewährt eine Freistellung und man einigt sich auf eine unbezahlte. Insofern da nicht vertraglich/tarifvertraglich was anderes vereinbart ist, seh ich keinen Grund, warum man da irgendwelche einzelnen Tage berechnen/anrechnen sollte.
Und wozu Feiertage ‚berechnen/anrechnen‘? Wenn man frei hat, dann gibts dafür eh keine Entgeltfortzahlung. Die fällt nur an, wenn Arbeit durch den Feiertag ausfällt … und das tut sie in dem Fall m.E. nicht.

MfG

Hi Sculte,

wenn man einen ganzen Monat unbezahlten Urlaub nimmt, bekommt man in diesem Monat auch überhaupt kein Geld. Wenn man nur für einen Teil des Monates unbezahlten Urlaub nimmt, gibt es - wie oben im Fall „Anteiliges Gehalt“ - zwei Möglichkeiten.

Entweder gilt Monatsgehalt/Kalendertage*gearbeitete Kalendertage (zuzügl. Wochenende bzw. Feiertage IN DIESEM Zeitraum) oder Monatsgehalt/Arbeitstage dieses Monats * geleistete Arbeitstage dieses Monats.

Liebe Grüße

Karin
MOD Guido: FAQ:1129-konform geändert