Unbezahlter Urlaub

Hallo zusammen,

Ende Juli läuft mein regulärer Arbeitsvertrag aus, da ich aber ein berufsbegleitendes Weiterbildungsstipendium bekommen habe und für 3 Monate im Ausland einen Sprachkurs besuchen möchte, ist mein AG dazu bereit meinen Arbeitsvertrag bis Ende Dezember zu verlängern und mir von Anfang August - Ende Dezember unbezahlten Urlaub zu genehmigen, damit ich weiterhin im Arbeitsvehätnis stehen (was die Voraussetzung für das Stipendium ist).

Die Frage ist hier allerdings wie es mit den Sozialversicherungen aussieht und ob mein AG Nachteile dadurch hat.

Ich habe gelesen, dass der Versicherungsschutz für die ersten 4 Wochen fortbesteht, danach wird man abgemeldet (Rentenvers., Arbeitslosenvers, Krankenkasse etc.).
Wenn dem so ist, muss mein AG für diese Wochen also theoretisch die AG-Abgaben zahlen. Da ich in dieser Zeit aber nichts verdienen werde frage ich mich, ob keiner von uns was zahlen muss und ich trotzdem versichert bin?

Gibt es ansonsten Nachteile, die den AG treffen könnten? Dieser ist nämlich nur bereit mir den unbezahlten Urlaub zu genehmigen, sofern er nichts dafür zahlen muss.

Vielen Dank für die Hilfe!

Swantje

Passt wunderbar hierhin
Hi!

Die Frage ist hier allerdings wie es mit den
Sozialversicherungen aussieht und ob mein AG Nachteile dadurch
hat.

Der AG hat keinen Nachteil dadurch, außer, dass die Frage, ob ein Urlaubsanspruch während eines ruhenden Beschäftigungsverhältnisses entsteht - denn diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt.

Klar kann es sein, dass Weihnachts- oder Urlaubsgeld selbst bei mehrmonatiger Abwesenheit voll gezahlt werden müssen, aber das sollte der AG schon selbst wissen, da es sich um individuelle Dinge handelt.

Ich habe gelesen, dass der Versicherungsschutz für die ersten
4 Wochen fortbesteht, danach wird man abgemeldet (Rentenvers.,
Arbeitslosenvers, Krankenkasse etc.).

Nach 4 Wochen erfolgt die Abmeldung, das ist korrekt - das heißt aber nicht, dass in diesen 4 Wochen irgendwelche Beiträge zu zahlen sind.
Wo kein SV-pflichtiges Einkommen existiert, fallen auch keine SV-Beiträge an, weder für den AN, noch für den AG.

Da ich in dieser Zeit aber
nichts verdienen werde frage ich mich, ob keiner von uns was
zahlen muss und ich trotzdem versichert bin?

Der erste Monat wirkt quasi „kostenfrei“ nach.

VG
Guido, der immer noch grübelt, warum eine Frage zur Sozialversicherung bei Arbeitsrecht gestellt werden sollte.

Fehlen drei Worte

Der AG hat keinen Nachteil dadurch, außer, dass die Frage, ob
ein Urlaubsanspruch während eines ruhenden
Beschäftigungsverhältnisses entsteht, sich stellen könnte - denn diese Frage ist
noch nicht abschließend geklärt.

Oops