Hallo,
da ich für ca. 3-6 Monate ins Ausland gehen möchte, jedoch meinen Job hier nicht aufgeben möchte, würde ich gern unbezahlten Urlaub in der Länge machen.
Hier ergeben sich für mich folgende Fragen:
-darf ich in dieser Zeit im Ausland arbeiten?
-muss ich diese Tätigkeit hier dem FA melden? oder lieber doch die klappe halten
-hat jemand Erfahrung dieser Arrt gemacht?
also wie das mit der Erlaubnis im Ausland während dieser Zeit zu arbeiten aussieht, kann ich dir leider nicht beantworten.
Wenn du aber arbeiten darfst und es dann auch tust, musst du es dem FA hier in D melden. Du hast jetzt nichts direkt zu den Steuern gefragt, aber falls du dazu etwas wissen möchtest, geb ich dir gern einen kleinen Überblick . Denn nur weil du deine Tätigkeit hier beim FA meldest, heißt das nicht, dass die dein Einkommen von dort auch besteuern dürfen. (ich nehm mal an, deshalb hast du gefragt, ob du es melden musst)
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
LG
hada_madrina
PS: falls du noch was zu den Steuern wissen möchtest, müsste ich noch das Land wissen, wo du arbeiten möchtest
Leider weiss ich dieses nur in bezug auf beamte. Die ihre rente gestrichen bekämen, würde jemand es erfahren. Sonst habe ich keine erfahrung mit dieser situation. I am sorry
1.) warum solltest Du nicht im Ausland arbeiten dürfen?? Es ist ja dein unbezahlter Urlaub, den Du nimmst, und damit kannst Du ja machen, was Du willst.
2.) Kann mir nicht vorstellen, daß Du das dem deutschen FA melden mußt, Du arbeitest ja nicht am deutschen FA vorbei.
3.) keine Erfahrung diesbezüglich gemacht
vielen Dank für deine Infos. In der Tat geht es um die Besteuerung aber auch darum, ob mir mein Arbeitgeber, bei Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland, kündigen darf. Hab keine Ahnung ob das FA solch eine Mitteilung mach oder nicht.
Zum Vorhaben: ich möchte für eine begrenzte Zeit einen Job in der Schweiz annehmen, um herauszufinden, ob ich wirklich dauerhaft dorthin ziehe oder nicht (d.h. nicht nur Job sondern auch Land und Leute erfahren)
Für weitere Info besten Dank