Unbezahlter Urlaub bei selbstverschuldetem Arbeitsunfall

Hallo, ich bin im dritten Lehrjahr als Maler beschäftigt, hatte an einem Tag keine Arbeitschuhe an, da an diesem Morgen die Schnürsenkel gerissen sind und es schnell gehen musste. ich weiss, dumm von mir. Nun bin ich genau an diesem Tag in einen rostigen Nagel getreten und 8 Tage krankgeschrieben. Diese Tage wurden nun als unbezahlter Urlau geschrieben und mein Lehrlingsgeld minderte sich um gute 240 Euro. Ist dies rechtens??

ne ist es nicht, du hast zwar gffs. eine Mitschuld, aber ich denke das ein sicherheitsschuhe bei ein Nagel von unten auch nicht wesentlich mehr Schutz gegen hätte., als ein normaler schuhe…

hi,

du denkst falsch.
Schutzschuhe, haben eben zu diesem Zwecke durchtrittsichere Sohlen. Also wäre das mindeste, dass man schaut, welche Schuhe man hätte tragen müssen.

S3 oder S1P versteht sich auf Baustellen aber von selbst.

grüße
lipi

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Nein.
Es gibt einige Fälle, in denen die Entgeltfortzahlungspflicht des AG nicht mehr bestand. Hier hat man sich immer vor dem Bundesarbeitsgericht getroffen und die Fälle waren sehr speziell. Normalerweise besteht die Pflicht immer und auch bei Fahrlässigkeit des AN.
Nachzulesen hier

Data

Hallo!

Der Unterschied entspricht ungefähr dem zwischen Baseball Cap und Schutzhelm. Es sind verschiedene Welten.

Bei baustellenüblichen Sicherheitsschuhen passiert dem Fuß mit einem aus einem Brett ragenden Nagel weiter nichts. Der Nagel ist plattgetreten oder krumm, aber der Fuß bleibt heil. Trotzdem laufen auf Baustellen vorzugsweise junge, unerfahrene Leute mit Alltags- oder Sportschuhen herum. Ein Vorgesetzter, der solche dumme Leichtfertigkeit bemerkt, muss sofort einschreiten und Weiterarbeit von geeigneten Schuhen abhängig machen.

Die Verweigerung der Entgeltfortzahlung ist aber grenzwertig, würde vermutlich vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand haben. Bei einem Azubi, der unter Anleitung/Aufsicht arbeitet, würde sich der Arbeitgeber Pflichtversäumnisse vorhalten lassen müssen. Mit Verweigerung der Entgeltfortzahlung kommt man durch, wenn der Vorfall vorsätzlich geschah oder an Vorsatz grenzte, wie etwa betrunken auf der Baustelle oder hinter dem Steuer. Der Arbeitgeber wird durch die Ausgleichskasse hinsichtlich Lohnfortzahlung weitgehend schadlos gehalten. Bleibt noch der erzieherische Effekt, mit dem aber vor Gericht kaum durchzudringen sein wird. Die durchgerissenen Schnürsenkel sind nach aller Erfahrung (jedenfalls nach meiner Erfahrung) eine Schutzbehauptung, denn auch mit nur halber Schnürsenkellänge lässt sich ein Schuh noch verschnüren. Außerdem wird der junge Mann hoffentlich nicht nur über ein einziges Paar Arbeitsschuhe verfügen. Falls doch, wird er nun gelernt haben, dass er sowohl ein weiteres Paar Arbeitsschuhe als auch Reserve-Schnürsenkel vorhalten sollte.

Gruß
Wolfgang

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Wie schon geschrieben - Nein.

In einem kleinen Handwerksbetrieb würde ich aber nicht vors Arbeitsgericht ziehen, da ist Ärger vorprogrammiert.

Geh zur Buchhaltung und sag denen dass du nachgeschaut hast dass es eigentlich nicht rechtens ist, vielleicht lässt sich die Dame ja erweichen.

Vielen Dank für die Antworten, werde mal sehen was ich machen kann