Hallo,
wenn man seine Ausbildung verkürzt hat um schneller ein Studium beginnen zu können (Ausbildungsende 17.01., Vorlesungsbeginn 01.04.) und man dann aber noch für die Zeit bis zum Studium einen befristeten Arbeitsvertrag bekommt (bis 31.03., man dann aber merkt, dass die Vorbereitungskurse (die man wirklich machen sollte) schon am 10.03. beginnen und man mit Urlaub und Überstunden frühestens ab dem 17.03. frei machen könnte. Wie kann man dann für die restlichen 5 Tage (10.03.-einschließlich 16.03.) vorgehen? Kann man um unbezahlten Urlaub bitten? Um Aufhebung des Vertrages zum xx.xx.xxxx ?
Wichtig wäre noch, dass man vorher schon darum gebeten hat das Arbeitsverhältnis nur bis Ende Februar festzusetzen, was aber abgelehnt wurd. Die Kündigungsfrist ist bereits abgelaufen (1 Monat zum Monatsende)
Danke im Voraus!
Franziska
Hallo,
wenn man seine Ausbildung verkürzt hat um schneller ein
Studium beginnen zu können (Ausbildungsende 17.01.,
Vorlesungsbeginn 01.04.) und man dann aber noch für die Zeit
bis zum Studium einen befristeten Arbeitsvertrag bekommt (bis
31.03., man dann aber merkt, dass die Vorbereitungskurse (die
man wirklich machen sollte) schon am 10.03. beginnen und man
mit Urlaub und Überstunden frühestens ab dem 17.03. frei
machen könnte. Wie kann man dann für die restlichen 5 Tage
(10.03.-einschließlich 16.03.) vorgehen? Kann man um
unbezahlten Urlaub bitten? Um Aufhebung des Vertrages zum
xx.xx.xxxx ?
Klar doch, im gegenseitigen Einvernehmen geht das (unbez. Urlaub oder Aufhebung)schon. aber der AG muß jedenfalls mitspielen. Irgendwie einseitig einklagbare Ansprüche des AN sind jedoch bei dieser Fallschilderung nicht ersichtlich.
Wichtig wäre noch, dass man vorher schon darum gebeten hat
das Arbeitsverhältnis nur bis Ende Februar festzusetzen, was
aber abgelehnt wurd. Die Kündigungsfrist ist bereits
abgelaufen (1 Monat zum Monatsende)
Dann muß halt der AN für seine eigene Fehlplanung geradestehen und den Vertrag erfüllen.
Danke im Voraus!
Franziska
&Tschüß
Wolfgang