Unbezahlter Urlaub im Minijob

Hallo, bin zur Zeit in der Elternzeit und arbeite seit einigen Monaten auf Minijobbasis in meinem alten Betrieb. Ich habe keinen schriftlichen Vertrag, Urlaub etc wurde nie behandelt. Nun möchte ich vier Wochen unbezahlten Urlaub nehmen und mein Chef macht Druck. Ist das gerechtfertigt?

Hallo.
Ich habe nun 6 Jahre als Minijobber gearbeitet. Ich habe mich bei Knappschaft Bahn und See zwecks Urlaub erkundigt. Nach meinen Wissen stehen Dir 4 Wochen bezahlter Urlaub im Jahr zu. Das ist das was ich weis.

Lg

Danke erst ein Mal!
Ich weiß zwar, dass mir mind. vier Wochen Urlaub zustehen, aber mir geht es ja insbesondere darum, dass ich keinen bezahlten Urlaub von ihm möchte. Er bezahlt mich nur für die Zeit in der ich auch wirklich arbeite, da kann es ihm doch egal sein, wie lange ich weg bin oder nicht? Ich bestehe ja auch nicht auf meine zwei Arbeit Tage in der Woche Woche. Er ruft mich ja auch nur, wenn er mich braucht.

Hallo Yoschi2304.
Bevor ich Dir hier was falsches erzähle, würde ich mich auf Deiner Stelle mal an das Arbeitsamt oder an eine Knappschaft wenden,denn dort sind die Auskünfte Kostenfrei.

LG

Hallo Yoshi,

da kann ich leider keinen Rat zu geben.

Beste Grüsse
sunnycruise

Rein Rechtlich steht dir auch bei einem Minijob urlaub zu und unbezahlter urlaub sowieso ABER dein Chef sitzt leider am längeren Hebel und wenn er es nicht will und du es aber durchsetzt dann kann es halt auch sein dass er das Arbeitsverhältniss auflöst. Also den Minijob. Es wäre besser wenn du dich gütlich mit ihm einigen könntest. LG

Sollte es sich um eine gering bezahlte Beschäftigung,einen sogenannten 400 € Job handeln,steht Dir selbstverständlich ganz normal ein bezahlter Urlaub und im Krankheitsfall auch Krankengeld zu,wann Du den Urlaub nehmen kannst,musst Du allerdings mit der Firma absprechen.Ob Dir zusätzlich unbezahlter Urlaub gewährt werden muss,kann ich Dir nicht sagen.

Alle Infos zu Urlaub und sonstiges unter:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/SiteGlobals/…

Hallo,
hierzu kann ich Dir leider keinerlei Informationen geben, da ich einfach gesagt, hiervon keine Ahnung hab, sorry. Solltest Du rechtschutzversichert sein, wende Dich am besten mal an einen Anwalt.

Vom Prinzip her würde ich aber sagen,dass der Arbeitgeber da am längeren Hebel sitzt.

Viel Glück bei der weiteren Suche nach Antworten.

Thorsten

Hallo Yoschi,

kann Dir darüber keine Auskunft geben, da ich mich damit nicht auskenne.

Gruss A-A