Hallo 
Der Fall ist folgender:
Seit 09/2008 hat ein HartzIV Empfänger einen Halbjahresvertrag bei einer Firma, die von der ArGe unterstützt wird.
Die Person wird als Senioren-Begleiterin in einem Seniorenheim eingesetzt…also quasi von der Fa. „ausgeliehen“.
Im Vertrag steht:
„Die BAT-Anwendungsverordnung und die sich daraus ergebenden Bestimmungen des Manteltarifvertrages in der für Arbeiterinnen und Arbeiter im Bereich der evangelischen Kirche im Rheinland jeweils gültige Fassung (BAT-KF). Die sonstigen für die Arbeiterinnen und Arbeiter im Bereich der evangelischen Kirche im Rheinland beschlossenen verbindlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung. Die sonstigen für Arbeiterinnen und Arbeiter im Bereich des Arbeitgebers verbindlichen Arbeitsrechtsregelungen.“
Monatlich muß nun der AN seine Arbeitsstunden an die „Hauptfirma“ übermitteln. Nun hatte der AN aber diesen Monat einige Tage genehmigten Urlaub. Da der AN ja nun ende des monats seinen stundenzettel schreiben muß, hat er bei der Hauptfirma nachgefragt, was er bei den Urlaubstagen eintragen soll.
Daraufhin wurde ihm gesagt, daß Urlaubstage nicht bezahlt werden und auf den stundenzettel somit 0 Stunden stehen soll.
Die Sollstunden in Höhe von 128 Stunden/ Monat sollen aber erfüllt werden.
Ist denn sowas rechtens???
Wofür nimmt man denn dann Urlaub, wenn man ihn dann doch „nacharbeiten“ soll um auf seine monatlichen „Sollstunden“ zu kommen ???
Wenn der AN sich aber doch ansonsten an den BAT-KF halten soll, wieso wird dann beim Urlaub ne Ausnahme gemacht?
(Ach ja… auf die Frage des AN wieso das so ist, sagte die Hauptfirma, daß die ArGe das so beschlossen hat. Der AN bekommt weiterhin ein wenig Hilfe zum Lebensunterhalt zusätzlich…)
Ich versteh die welt nicht mehr 
Wäre prima, wenn da jemand was wüßte… vor allem weil es ja auch dieses „Bundesurlaubsgesetz“ gibt, indem steht, daß jeder AN ein Anrecht auf Erholungsurlaub hat…
Gilt das nicht für arbeitende Hartz IV-Empfänger??
Vielen Dank & Gruß
Nina
