Unbezahlter Urlaub? Ist das rechtens?

Hallo :smile:

Der Fall ist folgender:
Seit 09/2008 hat ein HartzIV Empfänger einen Halbjahresvertrag bei einer Firma, die von der ArGe unterstützt wird.
Die Person wird als Senioren-Begleiterin in einem Seniorenheim eingesetzt…also quasi von der Fa. „ausgeliehen“.
Im Vertrag steht:
„Die BAT-Anwendungsverordnung und die sich daraus ergebenden Bestimmungen des Manteltarifvertrages in der für Arbeiterinnen und Arbeiter im Bereich der evangelischen Kirche im Rheinland jeweils gültige Fassung (BAT-KF). Die sonstigen für die Arbeiterinnen und Arbeiter im Bereich der evangelischen Kirche im Rheinland beschlossenen verbindlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung. Die sonstigen für Arbeiterinnen und Arbeiter im Bereich des Arbeitgebers verbindlichen Arbeitsrechtsregelungen.“
Monatlich muß nun der AN seine Arbeitsstunden an die „Hauptfirma“ übermitteln. Nun hatte der AN aber diesen Monat einige Tage genehmigten Urlaub. Da der AN ja nun ende des monats seinen stundenzettel schreiben muß, hat er bei der Hauptfirma nachgefragt, was er bei den Urlaubstagen eintragen soll.
Daraufhin wurde ihm gesagt, daß Urlaubstage nicht bezahlt werden und auf den stundenzettel somit 0 Stunden stehen soll.
Die Sollstunden in Höhe von 128 Stunden/ Monat sollen aber erfüllt werden.
Ist denn sowas rechtens???
Wofür nimmt man denn dann Urlaub, wenn man ihn dann doch „nacharbeiten“ soll um auf seine monatlichen „Sollstunden“ zu kommen ???
Wenn der AN sich aber doch ansonsten an den BAT-KF halten soll, wieso wird dann beim Urlaub ne Ausnahme gemacht?
(Ach ja… auf die Frage des AN wieso das so ist, sagte die Hauptfirma, daß die ArGe das so beschlossen hat. Der AN bekommt weiterhin ein wenig Hilfe zum Lebensunterhalt zusätzlich…)
Ich versteh die welt nicht mehr :frowning:
Wäre prima, wenn da jemand was wüßte… vor allem weil es ja auch dieses „Bundesurlaubsgesetz“ gibt, indem steht, daß jeder AN ein Anrecht auf Erholungsurlaub hat…
Gilt das nicht für arbeitende Hartz IV-Empfänger??

Vielen Dank & Gruß
Nina

Hi Nina,

meines Wissens u. wie Du auch schon schreibst hat JEDER AN ein Recht auf bezahlten Erholungsurlaub, ob Du nun zusätzlich Hartz IV erhältst oder nicht, das kann doch nichts mit dem AV als solches zu tun haben.

Unbezahlter Urlaub darf zudem nur in Ausnahmefällen u. nur dann, wenn der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub bereits ausgeschöpft ist überhaupt gewährt werden.

Mein Tip, würde bei der ArGe mal nachfragen!

LG
Gina

Hallo Gina :smile:

Vielen dank für deine Antwort.
Ich dachte schon, ich steh mit meiner Meinung allein da, daß JEDER ein Anrecht auf Urlaub hat…
ArGe kontaktieren ist mir nicht in den Sinn gekommen… man man man…*g*… Warum einfach wenns auch kompliziert geht :wink:

Lieben Gruß
Nina

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Hallo,

Seit 09/2008 hat ein HartzIV Empfänger einen Halbjahresvertrag
bei einer Firma, die von der ArGe unterstützt wird.

‚‚unterstützt‘‘ in welcher Form?

Insofern das ganze ein Arbeitsverhältnis ist … und kein so genannter 1-€-Job … besteht selbstverständlich Anspruch auf bezahlten Urlaub incl. der Nichtnotwendigkeit, die Tage/Stunden nachzuarbeiten.

MfG

Hallo :smile:

‚‚unterstützt‘‘ in welcher Form?

Die Firma bekommt wohl Geld von der ArGe dafür, daß sie AN vermittelt und betreut.

Insofern das ganze ein Arbeitsverhältnis ist … und
kein so genannter 1-€-Job … besteht
selbstverständlich Anspruch auf bezahlten Urlaub incl. der
Nichtnotwendigkeit, die Tage/Stunden nachzuarbeiten.

Es fing an mit einem 1-EUR-Job und nach 2 Monaten wurde dem AN dann ein Festvertrag mit einem monatlichen Festgehalt angeboten. Dort ist auch geregelt, wieviel Std. wöchentlich gearbeitet werden muß und Überstunden können als „Überstundenfrei“ abgefeiert werden. Nur halt von Urlaub steht nix drin…

Der AN hat heut allerdings nochmal mit der Firma gesprochen, in der er eingesetzt ist und nun wird es die Tage ein Gespräch mit der „Hauptfirma“ bzw. dessen mitarbeiter geben, der das alles verzapft hat… Lassen wir uns mal überraschen :smile:

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß
Nina