Hallo,
man stelle sich bitte folgendes Szenario vor: Ein Arbeitnehmer, nennen wir ihn Hans-Friedrich, ist in einer kleinen Betreuungseinrichtung mit einem Stellenschlüssel von 3,5 Mitarbeitern tätig (Rund-um-die-Uhr-Betreuung im Schichtdienst incl. Nachtbereitschaft).
Mal angenommen, Hans-Friedrich muss aus persönlichen Gründen auf unbestimmte Zeit unbezahlten Urlaub nehmen, den der Arbeitgeber auch genehmigen würde.
Für die Zeit der Abwesenheit würde eine Aushilfskraft eingestellt, deren Arbeitsvertrag jeweils auf einen Monat befristet wäre und von Monat zu Monat verlängert würde.
Angenommen, Hans-Friedrich würde nach sagen wir 6 Monaten zurückkehren, hätte er dann trotzdem Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, der auch ohne die unbezahlte Freistellung angefallen wäre?
Die Aushilfskraft müsste ja auch ihren Urlaub nehmen, der in dieser Zeit angefallen ist. Für die Dienstplanung würde das ja bedeuten, dass für eine ganze Stelle die doppelte Urlaubszeit verrechnet werden muss, was wiederum für die verbliebenen Mitarbeiter entsprechend Überstunden bedeutet, die nie abgebaut werden könnten (logisch bei dem Stellenschlüssel).
Könnte Hans-Friedrich rechtswirksam freiwillig auf einen Teil des Urlaubsanspruchs verzichten?
Für hilfreiche Antworten
bedankt sich
Kira